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Soundtrack Board

Alex

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Alle Inhalte von Alex

  1. Alex

    Wortkette

    Ampelkoalition Alex
  2. ...ach nein, lieber Waldgeist, diese Woche ist es gerade etwas schlecht. Vielleicht ein andermal. Alex
  3. Ich habe noch zwei TNG- Kommunikatoren irgendwo rumfliegen, wahrscheinlich in der Faschingskiste der Kinder. Bei Star Trek 5 und 6 war ich mit einem improvisierten Kostüm, Kommunikator, schräggeschminkten Brauen und Spock- Ohren im Kino, meine Kumpels waren ähnlich aufgebrezelt. Die Frisur hatte ich mir großzügig eingesprüht und flach von vorn bis bis hinter den Ohren festgepappt, damit man die spitzen Lauscher gut sieht... damals hatte ich noch eine Hardrock- Matte auf dem Kopf, und mit der höher werdenden Stirn sah es so ein klein bisschen klingonisch- vulkanisch gemischt aus, bloß zehnmal alberner. Lang ist's her. Alex
  4. No Country for old Men Tja, was soll man sagen? Sehr widersprüchlich, wie irgendwie alle Filme der Coen- Brüder. Aber diesmal viel blutiger als sonst. Der große Showdown fällt ganz aus, der Schluss kommt sehr abrupt und lässt merkwürdigerweise einige der wichtigsten Fragen offen. Damit könnte ich leben, das ist okay für mich. Mal eine neue Variante, einen Film aufzubauen bzw. aufzuhören, die zwar irritierend, aber IMHO total gelungen ist. Zwischendurch gerade das richtige Maß rabenschwarzer Humor und einige hörenswerte Dialoge. Die Abspannmusik ist zwar nicht klassisch orchestral, aber große Klasse - deutlich hörbare Alternative Country- Einflüsse. Der Film enthält noch mehr Western- Anspielungen, angefangen von der Landschaft über die verwendeten Stereotypen bis zu den Cowboystiefeln der Protagonisten. Der Sheriff (großartig: Tommy Lee Jones) endet eigenartig, irgendwie neben seiner eigentlichen Bestimmung, als ob er im Ruhestand fehl am Platz und überflüssig wäre. Aber trotz seiner Fähigkeiten konnte er auch vorher nicht sein Ziel erreichen und das Unheil verhindern. Sein Hilfssheriff wird mehr als Witzfigur gezeichnet, und man kann nur hoffen, dass dem armen Hanswurst nie ein echter Verbrecher begegnet. Insgesamt zeichnet der Film eine äußerst trostlose Perspektive für die "Guten". Stören tut mich, dass der Killer (bedrohlich- intensiv gespielt von Javier Bardem) auf eine kranke, überhebliche und menschenverachtende Weise "cool" dargestellt wird - vielleicht einmal abgesehen von der etwas unmodischen Günter Netzer- Frisur. Es wird sicher einige (gerade jüngere) Kinozuschauer geben, für die er die stärkste Figur des Films und damit Sympathieträger und Identifikationsfigur ist. Dabei lebt er entsozialisiert nur nach seinem eigenen persönlichen Kodex und räumt seine Probleme einfach und unbürokratisch mit Gewalt, Intelligenz und Coolness beiseite. Das gefällt mir nicht so gut; Halbstarke von dieser Sorte laufen in Frankfurt schon zu viele rum. Fazit: Weitgehend gelungen. An Arizona Junior, Fargo, Big Lebowski und OBWAT kommt NCFOM aufgrund der genannten Aspekte leider nicht ganz ran. Aber wenn man auf Krimis mit Killern steht, mit pessimistischen Perspektiven umgehen kann und offene Enden verträgt, wird sich der Kinobesuch zweifellos lohnen. Die Oscars gehen IMHO in Ordnung. Ach ja, und noch was: Schuld an allem Übel ist immer die Schwiegermutter. Das ist witzig. Alex
  5. Bin von den Zeichnungen auch beeindruckt. Echt stark! Alex
  6. Hab ich letztes Jahr gelesen - absolut empfehlenswert. Alex
  7. Alex

    problem mit mahnung

    Anfechtbarkeit - das geht nur bei einem Irrtum in der Sache, bei einer arglistigen Täuschung und bei einer widerrechtlichen Drohung. Aber Illu ist weder bedroht noch getäuscht worden, und er hat sich auch nicht in der Sache geirrt. Er war bloß nicht vollständig zurechnungsfähig. Genau. Alex
  8. Schlafzimmer nicht vergessen ;) Alex
  9. Alex

    problem mit mahnung

    Wie und wie oft sie dich privat mahnen, bleibt ihnen überlassen. Ob einmal oder hundertmal, per email oder mit der Brieftaube... das private Mahnverfahren ist rechtlich ziemlich irrelevant. Auch Briefe von Anwälten und Inkassobüros gehören noch zum privaten Mahnen. Das bewirkt bloß, dass es teurer wird. Aber irgendwann gehen sie zum Amtsgericht und klagen entweder gegen dich (das ist unüblich) oder erwirken (normalerweise) einen Mahnbescheid gegen dich; das ist dann der Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens. Den Mahnbescheid bekommst du per Post, Absender ist das Gericht. Dann kannst du zahlen - inklusive Mahngebühren natürlich - oder Widerspruch einlegen. Wegwerfen und ignorieren würde ich den Mahnbescheid nicht einfach, denn dann kommt demnächst der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsbescheid vorbei, und dann wird's nochmal deutlich teurer. Wenn du dem Bescheid schriftlich widersprichst, kann der Gläubiger klagen und dich vors Amtsgericht zerren. Da gibt's dann eine Verhandlung, wo jeder den Sachverhalt aus seiner Sicht darstellt und seine Beweise vorlegt, und am Schluss entscheidet der Richter, wer von euch Recht bekommt und wer die Gerichtskosten berappen darf. Ach ja... manchmal übertragen Kaufleute ihre offenen Forderungen an ein Inkassobüro, das ist völlig legal und in manchen Branchen allgemein üblich; dann hast du dasselbe Spiel mit denen, bloß dass die bessere Anwälte beschäftigen. Alex
  10. Frauen nur solange, bis sie Mütter werden. ;) Alex
  11. Alex

    problem mit mahnung

    Mit einer Anzeige wegen Nötigung erreichst du gar nix, sorry. Du hast das Zeug gegen Vorkasse verbindlich bestellt - du bist zur Zahlung verpflichtet. Da kannst du drohen soviel du willst. Aber bitte - vielleicht erreichst du mit einem solchen Bluff irgendwas. Könnte ja sein. Von einer tatsächlichen Anzeige würde ich aber abraten - keine Chance, das durchzukriegen. Der AGB- Auszug ist mehr als seltsam. Normal hast du mit der Bestätigung des Verkäufers den Vertrag fertig. Aber du kannst duchaus versuchen, dich auf den Standpunkt zu stellen, dass laut deren AGB noch kein Vertrag zustande gekommen ist und du deshalb deine Willenserklärung zurückziehst. Wenn er darauf nicht eingeht, bleiben dir zwei Möglichkeiten: Möglichkeit Eins: Du zahlst nicht. Du verhandelst, drohst, schimpfst und wartest, bis der Verkäufer die Sache vors Amtsgericht bringt. Ich schätze, deine Chancen dort stehen etwa 50/50. Einerseits hast du dich definitiv verbindlich zur Zahlung verpflichtet, andererseits ist der AGB- Auszug des Verkäufers äußerst seltsam und könnte für deinen Standpunkt sprechen. Solltest du verlieren, musst du aber die Mahn- und Verfahrenskosten tragen und mit Möglichkeit 2 weiter machen. Möglichkeit Zwei: Du zahlst und schickst die Ware, sobald du sie erhältst, postwendend unter Berufung aufs Fernabsatzgesetz, §312BGB, zurück und verlangst Rückerstattung des Betrags. Was du tun wirst, musst du selbst entscheiden. Viel Erfolg. Alex
  12. Alex

    problem mit mahnung

    Hm... davon bin ich bei meinen Ausführungen erst mal ausgegangen. Ist aber ne gute und wichtige Frage. Wenn nein, hat sich die Sache für ihn ziemlich erledigt, denn dann liegt gar kein Kaufvertrag vor. Willenserklärung des Kunden: Bestellung Willenserklärung des Verkäufers: Unverzügliche Auftragsbestätigung oder Lieferung (ca. 1-2 Werktage), NICHT jedoch das vorausgegangene Angebot im Internet. Eine Willenserklärung muss an eine bestimmte Person gerichtet sein; eine Internetseite ist das nicht. Eine Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung oder Zahlung schon. @Toni: Von irgendwas muss man ja leben, oder? Alex
  13. Alex

    problem mit mahnung

    Der Form halber: Das Fernabsatzgesetz steht heute in §312BGB Alex
  14. Alex

    problem mit mahnung

    Ja. Wahrscheinlich hast du die Grundzüge des Vertragsrechts von mir oder einem meiner Kollegen gelernt. Das stimmt so nicht ganz. Die gesetzliche Frist für Fernabsatz- Kaufverträge beginnt erst mit dem Erhalt der Ware. Er kann sich nach dem Bezahlen also immer noch auf das Fernabsatzgesetz berufen und die Ware ungeöffnet zurücksenden, dann erhält er sein Geld zurück. Aber nur wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist, die Ware nicht ersteigert wurde und nicht aus Zeitschriften besteht. Alex
  15. Gräbt sich momentan wer durch Basils Nachlass? Er selbst kann das ja nicht mehr machen... und wollen wir hoffen, dass es nicht erst zum Jubiläum seines fünfundzwanzigsten Todestags passiert. Alex
  16. Schöne Fotos. Neben der Musik gestalte ich die Covers und Booklets meiner CDs selbst - das ist aber bloß eine simple digitale Collagentechnik, mit der ich vorliegende Vorlagen und Bilder so zusammensetze, dass es gut aussieht. Nix, womit ich angeben könnte. Im Musik- und Kunstunterricht an der Schule war ich bloß Durchschnitt, und großen Spaß hat's auch nicht gemacht. Wie in Sport. Habe keins der drei Fächer bis zum Abi mitgeschleppt. Heute mach ich massig Musik, gestalte gelegentlich CD- Covers und gehe einmal wöchentlich kicken. Tempora mutantur. Alex
  17. Alex

    problem mit mahnung

    Ich sehe gerade, dass Zeitungen und Zeitschriften vom Fernabsatzgesetz ausdrücklich ausgenommen sind - die kannst du also nicht zurückschicken. Audio- Video- und Softwaredatenträger darfst du auf keinen Fall öffnen bzw. entsiegeln, sonst erlischt dein Rückgaberecht. Ersteigerte Waren kannst du auch nicht einfach so zurücksenden, selbst wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist. Hier kannst du bloß dann die Ware zurückschicken, wenn sie Mängel zum Vertrag aufweist. Alex
  18. Alex

    problem mit mahnung

    Ein wirksamer Kaufvertrag wird abgeschlossen, indem Käufer und Verkäufer ihren Willen äußern, z.B. mündlich oder schriftlich. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, müssen beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen. Der hier abgeschlossene Vertrag sieht vor, dass du als Käufer zuerst deine Leistung erbringst und Vorkasse zahlst. Darauf hat der Verkäufer einen Rechtsanspruch. Es wäre ja auch noch schöner, wenn man z.B. bei Ebay irgendwas gegen Vorkasse ersteigert, es nicht bezahlt und dann sagt: "Ist doch wurst, ob ich bezahle oder nicht, ich hab ja bislang auch nix bekommen". Als Gelegenheits- Ebayer kann ich mich über solche Kunden echt ärgern. Zuerst mal machst du am besten das, was Ramon schon geraten hat: Lies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Verkäufers genau durch. Außerdem kannst du mal nach dem Fernabsatzgesetz googeln und das auch gleich mal lesen. Wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist, besteht die Möglichkeit zu bezahlen und die Ware gemäß Fernabsatzgesetz innerhalb von ein paar Tagen wieder zurückzuschicken, dann hättest du im Normalfall einen Anspruch auf Rückzahlung. Eine andere Möglichkeit wäre, gegenüber dem Verkäufer zu erklären, dass du bei Vertragsabschluss so betrunken gewesen bist, dass du nicht mehr zurechnungsfähig warst. Damit wird deine Bestellung nichtig - also ungültig. Allerdings wirst du dir die Frage gefallen lassen müssen, warum du erst jetzt reagierst - du wirst ja nicht erst heute wieder nüchtern geworden sein. Der Verkäufer könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass du durch dein bisheriges Nicht- Handeln nachträglich deine Bestellung legitimiert hast. Das müsste schlimmstenfalls tatsächlich ein Amtsgericht klären - und zwar das für den Firmensitz des Verkäufers zuständige. Ein kulanter Verkäufer könnte den Kunden natürlich vom Vertrag freiwillig zurücktreten lassen. Aber Kulanz kann man nicht einfordern. Du kannst den Verkäufer in Kenntnis setzen, dass du die Ware gemäß Fernabsatzgesetz sofort nach Erhalt ungeöffnet zurückschicken wirst. Wenn er darauf nicht eingeht, wirst du dich wohl nicht darum drücken können, dasjenige zu erfüllen, wozu du dich vertraglich verpflichtet hast - also zu zahlen. Alex
  19. Hier hab ich noch was ergoogelt, da braucht Bernd eine eigene Garage für: Das Monstrum ist ein Einzelstück, besteht aus über 35.000 Teilen, ist etwa 2,5m lang und 1,2m breit, wiegt etwa 70 Kilo, wurde mit einem von George Lucas unterschriebenen Zertifikat versteigert und hat dabei über 20.000 USD erzielt. 321 Blog! Star Wars Saga goes eBay - grter LEGO-Sternenzerstrer aller Zeiten zu ersteigern Alex
  20. Der hier ist noch größer - und noch mal fast 200 Euro teurer: LEGO Shop - Ultimatives Millennium Falcon? Sammlermodell Fang schon mal an zu sparen. Der kostet so viel wie meine bislang teuerste Gitarre. Alex
  21. Alex

    Lustiges aus aller Welt

    Willst du, dass ich erblinde? ;) Highlight aus dem CF- Shop: Christlich Sägen mit der Christenfront: Alex
  22. Männer bleiben irgendwie Kinder... Für mich sind's die Gitarren und CDs... Alex
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