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Handstand

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Alle Inhalte von Handstand

  1. So sehr ändern sich die Zeiten für mein Empfinden gar nicht. Wenn ich nur an die achtziger Jahre zurückdenke und was für Totalschrott ähnlichen Kalibers (wie Transformers 2) damals die Kinos gefüllt hat: FERRIS BUELLER'S DAY OUT, TOP GUN...uah...
  2. Handstand

    Assoziationskette

    Gemma Tauben vergiften im Park
  3. Kein Album, sondern nur sein bekanntestes Lied: Ruhe in Frieden, Franz Josef Degenhardt.
  4. Tröste dich, Hotzenplotz. Das Gesetz spricht ja nur davon, dass "alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten" sind. Dadurch wäre der Raub ja wohl eindeutig von dem Verbot ausgenommen, sofern er fachmännisch durchgeführt (eben nicht "öffentlich bemerkbar") wird. Es gibt also noch sinnerfüllte Alternativen am Sonntag.
  5. Das ist ja der Grund, warum unsere Labels keine CDs am Sonntag veröffentlichen. Thread kann von mir aus geschlossen werden. Letztlich brauchte es nur die Anregung für ein anderes Suchwort bei Google.
  6. Ich bin jetzt gerade auf das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (NRW) gestoßen, das die Frage wohl schon recht eindeutig klärt: https://recht.nrw.de...d=feiertag#det0 Ich fürchte, der Begriff "Arbeiten [...], die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören" lässt bei unseren Bohrungen wohl *wenig* Interpretationsspielraum.
  7. Hallo zusammen, sehr off-topic. In meiner Wohnanlage arbeiten wir zur Zeit im Rahmen des Vereins, der unser hausinternes Netzwerk (mit Außenanbindung an das WWW) betreut, daran, unsere komplette Netzwerkinfrastruktur auszutauschen. Im Rahmen dessen fallen in erheblicher Zahl Bohrungen (bis zu 40 mm) und damit verbunden natürlich viel Lärm an. Im Zuge der Arbeiten, die durch Berufstätigkeiten und Studium fast aller freiwilligen Helfer leider zeitlich sehr eingeschränkt sind und sich dementsprechend hinziehen, kam nun vereinzelt die Frage auf, ob wir auch am Sonntag bohren könnten. Das ist bislang bei uns mit dem allgemeinen Verweis auf "Sonntagsruhe" abgelehnt worden. Meine Frage wäre nun, ob die "Sonntagsruhe" oder eine andere gesetztliche Regelung tatsächlich auch solche rein ehrenamtlichen, also nicht gewerblichen Arbeiten verbietet. Oder sind diese Arbeiten erlaubt? Gibt es hier vielleicht noch andere gesetzliche Einschränkungen, falls wir doch am Sonntag bohren dürfen? Ich weiß, hier kann niemand verbindliche Aussagen machen, aber für ein paar Hinweise wäre ich dankbar, falls jemandem hier schon mal ähnliche Problematiken untergekommen sind. Gruß, Urs
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