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Soundtrack Board

Bernd Junker

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Alle Inhalte von Bernd Junker

  1. Hallo, es hat zwar nichts mit Filmmusik zu tun, aber mein Gesuch paßt sicherlich hier besser rein, als in den OffTopic-Bereich. Ich suche CDs im Stil von LASERDANCE. Eine Auflistung entsprechender Komponisten gibt es unter SPACESYNTH.NET: Artists - Synthesizer Music For Space People CD-Name(n) + Preisvorstellung(en) bitte per PN an mich. Schöne Grüße Bernd
  2. LIFEFORCE ... sehr schön ... warte ich schon seit fast zwei Monaten drauf.
  3. Da werde ich fast schon neidisch - obwohl ... ich hatte eben selber den Grill an Für 5,-/Set hätte ich mir aber auch die LotR's mitgenommen ...
  4. 116.163,74 www.soundtrack-board.de 39.878,61 Home - Chris' Soundtrack Corner 11.832,77 Willkommen auf den Seiten des Soundtrack Clubs $ 4,641,60 IndexNeu 1.644,48 Homepage - Score-Search Nach so kurzer Zeit würde ich sofort verkaufen - falls jemand Interesse hat >>> PN ;)
  5. Ist doch alles in bester Ordnung, Hildegunst. Ich vermute mal, daß die wenigsten User Ihre Rechte bei Online-Käufen kennen. Insofern ist es doch gut, daß es nun dieses Thema gibt. Wenn so ein Fall eintreten sollte, bin ich dazu verpflichtet, mich darum zu kümmern, denn der Kaufvertrag kam ja zwischen dem Kunden und mir zustande und nicht zwischen dem Kunden und INTRADA. In Bezug auf ein Booklet mit Druckfehlern könnte ich dann allenfalls INTRADA anschreiben und um Nachbesserung bitten. Wenn sich dann INTRADA quer stellt (also nicht nachbessern möchte), bekomme ich als Händler keine korrigierten Booklets und muß mich somit im schlimmsten Fall mit dem Kunden vor Gericht auseinandersetzen, wobei der Kunde sicherlich schlechte Karten hat, denn der Schwerpunkt eine CD liegt ja nunmal auf der Tatsache, diese in den CD-Player einzulegen und dann Musik zu hören. BSX hat zumindest den Sachmangel (WIND / A WHALE FOR THE KILLING) durch Zusendung neuer CDs behoben, wobei dieser Mangel nicht einmal nennenswert war. Dem passionierten BILD-Leser fallen z.B. oftmals Rechtschreibfehler auf. Ist das jemals ein Sachmangel gewesen und es kam deshalb zum Rechtsstreit?
  6. Danke, Alexander --- Die Rechtslage ist für mich generell nicht nur als Händler wichtig, sondern wesentlich interessanter, wenn ich selber etwas online kaufe (privat oder geaschäftlich). Was einem da unterkommt, ist teilweise schon "amüsant". Auch hierfür habe ich ein Beispiel: Mitte März 2010 hatte ich über EBAY eine Tastatur gekauft. Bezahlt habe ich per Paypal. Der Händler bekommt somit durch Paypal die Info, daß die Ware bezahlt wurde und kann diese umgehend (!) an den Käufer versenden. Das ist der eigentliche Sinn von Paypal - der Käufer bekommt seine Ware schneller. Kurz danach bekam ich folgende Mail vom Händler: Als Käufer interessiert es mich in keinster Weise, was der Händler für Differenzen mit Paypal hat. Paypal wurde als Zahlungsmethode angeboten, ich habe mittels Paypal bezahlt und damit bin ich meinen Verpflichtungen nachgekommen. Meine Mail an den Verkäufer enthielt u.a.: Die Tastatur kam dann nach 2 Werktagen an UND (!!!) die getätigte Paypal-Zahlung wurde NICHT (!!!) aufgrund einer "PayPal-Sicherheitsprüfung" automatisch zurückgebucht. Hätte ich also nochmal direkt den Betrag überwiesen, müßte ich wohlmöglich hinter meinem Geld herlaufen. Diese Sicherheitsprüfungen gibt es zwar, aber generell gilt "Laßt Euch nicht vera........"
  7. Vielleicht kann jemand der MODs mal einen allgemeinen Thread "Rechte und Pflichten beim Online-Kauf" im OffTopic-Bereich erstellen und diesen oben anpinnen, denn es gibt sicherlich etliche Dinge, die interessant sind. Gerade habe ich z.B. dieses in den AGBs eines Händlers gelesen: Das ist z.B. völliger Schwachsinn, denn bei einer Online-Bestellung handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Der Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen; bei Ebay-Auktionen ist es beispielsweise sogar 1 Monat. Hierzu u.a. ... § 275 Ausschluss der Leistungspflicht § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe Allenfalls könnte ein Händler, wenn überhaupt, Stornierungsgebühren verlangen, wenn er die Ware nach Kundespezifikation anfertigen läßt oder diese eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (vergl. BGB § 312d) und diese wohlwollend zurücknimmt, wenn der Kunde die bestellte Ware nicht mehr haben möchte. Um ein Beispiel zu geben: Herr Max Mustermann aus Musterhausen möchte seiner Freundin Maren Muster aus Bad Musterstadt eine von Peter Maffay signierte Tabaluga-CD schenken: - Max Mustermann bestellt die CD bei einem Händler (mit persönlicher Widmung) - der Händler schickt die CD an Herrn Maffay - Peter Maffay signiert die CD mit persönlicher Widmung (!!!) - Peter Maffay schickt die CD an den Händler zurück - der Händler schickt die CD an Max Mustermann Schlußendlich wurde das Booklet von Peter Maffay signiert. Auf dem Booklet steht ... Das wäre eindeutig nach Kundespezifikation angefertigt - Widerruf ausgeschlossen, denn an welchen anderen Interessenten kännte man die CD noch verkaufen?
  8. Nun ja, Stefans eigentliche Frage war ja ... Generell ist ja immer die Frage, ab wann ein Mangel überhaupt als Mangel anzusehen ist. Die Meinung "Das ist ein Mangel" eines Kunden muß ja nicht zwingend automatisch heißen, daß ein deutsches Gericht das genau so sieht. Abgesehen davon kann ich mir auch nicht vorstellen, daß es beispielsweise wegen "farblichen Unstimmigkeiten" überhaupt zu einem Prozess kommen würde. Der Kunde müßte dann schon eine Klage einreichen, wenn sich der Händler sturr stellt. Und ob sich mit so einer Sache ein Gericht beschäftigt ... okay, man hat schon Pferde kotzen gesehen. ----- Generell hat Stefan aber durchaus ein interessantes Szenario angesprochen: Wann liegt ein Mangel vor? Wann muß der Händler nachbessern? o.ä. Über derartige Dinge könnte man sicherlich auch in einem Extra-Thread diskutieren. Das Ganze würde in etwa bei BGB §434 anfangen, in dem es u.a. heißt. Um bei STRAW DOGS zu bleiben, würde es meiner Meinung nach in Bezug auf Stefans angedeuteten "Mangel" mehrere Möglichkeiten geben: a.) Die CD ist frei von Sachmängeln, da sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. INTRADA hat nirgendwo geschrieben, daß alle Seiten des Booklets optisch gleich aussehen o.ä. b.) Die Beschaffenheit der CD wurde vertraglich nicht vereinbart. Die CD läßt sich im CD-Player anhören und das Booklet ist lesbar. Das Anhören und das Lesen ist also gewährleistet. c.) Die gewöhnliche Verwendung (einer CD) ist gegeben: Der Käufer kann die CD anhören. Die Beschaffenheit der Ware (insbes. des Booklets) wäre z.B. nicht gegeben, wenn es von diesem Release 1.000 Exemplare mit einwandfreiem Booklet und 1.000 mit fehlerhaftem Booklet geben würde. Dann könnte der Käufer vielleicht (!!!) auf Nachbesserung pochen. Andererseits: Fehldrucke sind ja begehrt, wenn man sich in der Münz- und Briefmarkenlandschaft umsieht.
  9. Die "Mission" wurde erfolgreich abgeschlossen: 146 Alben mit 2.462 Tracks Spieldauer: 6 Tage, 6 Stunden, 41 Minuten und 12 Sekunden Speicherbedarf: 12,2 GB So, ich fange mal mit dem ersten Album "A Day in Copenhagen (Jazz Club)" an ;)
  10. Eine Palette Pflastersteine wiegt in etwa 1,2 to.
  11. Für umgerechnet 75,77 EUR all inkl. gibt's INCHON bei Ebay: JERRY GOLDSMITH INCHON SCORE EXPANDED 2CDS INTRADA MINT - eBay (item 160405049820 end time Apr-16-10 22:24:04 PDT)
  12. Ein Zuliefer von uns hat mal einen Statiker damit beauftragt, die maximale Belastung seiner Tischtennis-Platte zu berechnen. Rein rechnerisch wären knapp 60 to. möglich, aber "staplertechnisch" konnte das in der Praxis nicht getestet werden. Aber immerhin ...
  13. Er geht auch leider keinen Cent runter ...
  14. Prinzipiell muß man als Händler nur dann nachbessern, wenn das Produkt einen Mangel hat. Ein Booklet mit "keinerlei Fotos bis auf ein wieder einmal grobgepixeltes auf dem Backcover" ist ansich kein Mangel. Überspitzt dargestellt: Bildet man als Händler die 16 Seiten des Booklets ab und das beim Kunden angekommene Booklet weicht davon stark (!) ab, muß man sich darüber streiten. Im Regefall wird es aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß man sich irgendwie einign wird. Der Händler gibt seinem Kunden einen Nachlass und holt sich das irgendwie vom Label zurück. Bisher hatte ich aber noch nie so einen Fall ... kann also nicht mehr dazu sagen. Persönlich würde ich es aber so sehen: Wenn bei allen Exemplaren das Booklet gleich ist, ist es kein Mangel sondern "einfach so". Wenn 750 Exemplare zu 100% in Ordnung sind, 250 Stück aber gravierende farbliche Abweichungen haben, ist das ein Grund zur Reklamation. Die Reihenfolge der Reklamtion wäre dann ungefähr so: Kunden >>> Händler >>> Label >>> Druckerei Unter'm Strich muß also der bezahlen, der den "Bock geschossen" hat.
  15. Schneller und zufriedenstellender als BSX ... würde ich wetten ....
  16. Leider "nein" ... Vielleicht bekomme ich ja "ordentliche" Exemplare ... ;)
  17. Contatti Und wo ist die bei Google Earth ?
  18. Der Google-Earth-Screenshot zu GLADIATOR ist nicht ganz richtig. Die Villa suche ich jetzt schon seit fast einer Stunde.
  19. Man könnte das entsprechend als eigenständige Seite aufbauen, wenn Interesse besteht. Hier mal ein erster Test ... auf die Schnelle Location-Tour mit Google Earth
  20. Bamburgh Castle - das Schloß des Baron de Belleme im Pilotfilm von "Robin Hood" (1983).
  21. Eine bekannte Szene aus Gladiator entstand im Val d'Orcia.
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