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Bernd Junker

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  1. Ganz toll, ONKEL !!! Es soll ja Leute geben, die den Film noch nicht gesehen haben. Du allerdings mußt schon wieder in ausführlichster Weise berichten. DANKE ...
  2. Es war zwar kein Film, aber innerhalb der letzten 7 Tage habe ich mir mal ganz gepflegt die dritte Staffel von KNIGHT RIDER gegönnt. Einfach nur "köstlich" ... Irgendwie hatte ich aber immer noch gehofft, daß der SUPER PERSUIT MODE mal irgendwann über 300 MPH geht, aber irgendwie war das wohl immer kurz vor 280.
  3. Anscheinend gibt es da aber eine klare Regelung, sowie mir ja heute der Zollbeamte genauestens erklärt hat: - Warenwert unter 22,00 = Abgaben: NEIN - Warenwert über 22,00 = Abgaben: JA (dann bezogen auf Warenwert + Versandkosten) Mein Ansprechpartner beim Zollamt Paderborn hat mir auch unmissverständlich mitgeteilt, daß eben "Porto ja oder nein" nicht vom jeweiligen Zollbeamten abhängig ist, sondern das es dafür eine eindeutige (!) Regelungen/Vorschrift gibt. Mir als Händler kann das generell egal sein, da ich immer über 22,- Euro komme ... Was bei Dir dann damals "falsch gelaufen" ist, Stefan, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall deckt sich das ncht mit den Angaben, die ich heute telefonisch bekommen habe.
  4. Wobei man erwähnen sollte, daß MEDIMOPS darauf keinen Einfluß gehabt haben kann, "einwandfreie" Ware liefern zu können, denn die verkaufen ja ebenfalls die Ware 1:1 weiter, die sie bekommen haben. "Glück" ist wohl der richtige Ausdruck ... Alternativ könnten die Händler auch vor dem Versenden alle CDs überprüfen. Das würde allerdings bedeuten, daß der Käufer keine originalverpackte Ware mehr bekommt. Und as will ja niemand ...
  5. Da ha wohl jemand einen Gutschein gehabt, was? LUZIE und die MÄRCHENBRAUT fehlen mir ja auch noch, aber den Gutschein habe ich dann doch lieber für die dritte Staffel von TRIO MIT 4 FÄUSTEN verbraten, nachdem ich die letzte Staffel von KNIGHT RIDER fast beendet habe. Und leider Gottes gibt es ja HARRY FOX noch nicht .......... Aber MATLOCK wäre durchaus auch noch interessant .......... Und STREETHAWK ???!!!
  6. Ich habe nun gerade eben mit dem Zollamt telefoniert. Egal, was irgendwo behauptet wird bzw. wurde ... es gilt deutschlandweit immer: 1.) Wenn der reine Warenwert der Lieferung aus einem Drittland unter 22,00 liegt, ist die Sendung nicht zu verzollen. 2.) Liegt der reine Warenwert über 22,00 , ist die Sendung inkl. (!!!) Versandkosten zu verzollen. In Bezug auf das Beispiels INTRADA würde das also wie folgt aussehen: 2.1) Bestellt jemand BACK TO THE FUTURE (29,99 $ zzgl. 8,00 $ Versandkosten), muß beim Zoll nichts (!) bezahlt werden. 2.2) Bestellt jemand die CD HELLFIGHTERS (19,99 $) zusammen (!) mit der CD SUPERNOVA (24,99 $), so ist der reine Warenwert größer als 22,00 . In diesem Fall fallen Abgaben an, die sich NICHT NUR auf den Warenwert beziehen, sondern auf den Warenwert PLUS Versandkosten bis zur EG-Grenze. Hier wäre also der Zollwert 19,99 $ + 24,99 $ + 10,50 $ = 55,48 $. Nach aktuellem Kurs wäre der Zollwert somit 38,86 und es wären 7,38 zu entrichten. 3.) Liegt die Gesamtabgabensumme unter 5,00 , sind ebenfalls keine Abgaben zu entrichten. 4.) Treffen mehrere Lieferungen beim Zoll in Deutschland im Zeitraum x (ein genauer Zeitraum ist dafür nicht vorgegeben) ein, die vom selben Absender stammen UND (!!!) an den gleichen Empfänger gehen, so kann der Zoll dieses als eine Lieferung betrachten und es werden entsprechend Einfuhrabgaben fällig, wenn die Addition der einzelnen Warenwerte größer als 22,00 ist. Eine aktualisierte Excel-Datei folgt.
  7. TheRealNeo hat Recht ... ausführliche Erklärung folgt gleich.
  8. Das ist leider schlichtweg falsch, denn es heißt ganz klar unter "Bemessung der Höhe der Einfuhrumsatzsteuerschuld": Ich hatte schon mehrmals darauf hingewiesen ... Wenn Du BACK TO THE FUTURE direkt bei INTRADA bestellst, ist die EG-Grenze Deutschland. Somit fallen Beförderungskosten von INTRADA bis zum Zoll in Deutschland an; also 8,00 $, denn die grenzüberschreitende Warenbewegung endet nunmal beim Zoll. Nur, weil man eine CD in Amerika bestellt hat und diese beim Zoll "durchgewunken" wurde, heißt das noch lange nicht, daß KEINE Zollschuldentstehung (nach Artikel 201 Absatz 1 Buchstabe a) ZK) entstanden ist, denn genau das Gegenteil ist der Fall. Jeder Käufer hat eigenständig zu prüfen, ob er Abgaben für die erhaltene Ware entrichten muß. Solange es keinen Kläger gibt, gibt es natürlich auch keinen Richter - das ist klar. Aber wenn es dann mal einen Kläger geben sollte, gibt es logischerweise auch das entsprechende Echo. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Und um es nochmal deutlich zu sagen: Wer Waren aus eine Drittland in Deutschland einführt und diese bei entsprechender Höhe (inkl. Versandkosten) nicht versteuert, macht sich strafbar. Und genau das ist der Grund dafür, warum Importe bei deutschen Händlern entsprechend teuer sind.
  9. Ich habe mal einen aktuellen Zoll-Rechner gebastelt, bei dem Ihr lediglich Warenwert, Versandkosten und den Kurs eingeben müßt, so daß die Gesamtabgabensumme automatisch nach aktuellem Stand (15.01.2010) berechnet wird. Als Beispiel habe ich BACK TO THE FUTURE genommen. Bei einem Warenwert von 29,99 $, Versandkosten in Höhe von 8,00 $ und dem aktuellen Wechselkurs von 1,4276 fallen somit Gesamtabgaben von 5,05 an. Zu bedenken ist, daß sich der Kurs bei der tatsächlichen Zollbehandlung noch ändern kann. siehe: Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung Download ZOLL-RECHNER (74,5 KB, Excel)
  10. Ich bin Dein einziger Freund ??!!?? :(

    Liegt wohl an Deinem Musikgeschmack :D:D;)

  11. Bernd Junker

    Film Screenshots

    Herr Grodzinski, wie sieht es aus?
  12. Du hast Dich verschrieben, denn es müßte "... würdet ihr kritiker den score immer noch schlecht finden, weil ihr einfach der meinung seit, dass dieser musikstil (der RCP stil) absolut nicht zu irgendeinem Film paßt" heißen.
  13. Lars, lassen wir beiden eben BigMac seine Illusion, daß die Musik nicht paßt. ;) Aber, BigMac, als Suiten-König könntest Du ja vielleicht mal eine PoptC-Szene mit Musik unterlegen, die Deiner Meinung nach passender wäre. Das wäre doch mal eine nette kleine Aufgabe für Dich ...
  14. Du bist der derjenige mit enormen Musikkenntnissen, oder? Dann erklär uns Unwissenden doch einfach mal, warum die Musik nicht passend ist. Und bei Deiner Argumentation laß doch bitte einfach mal außen vor, welcher Komponistenname auf dem Booklet steht. Und BITTE keine Vergleiche zu irgendwelchen ergrauten Piratenfilmen.
  15. Sorry Stefan, ich war davon ausgegangen, daß alles unterhalb des Covers zu Deiner Signatur gehört und hatte mir dieses daher nicht genauer durchgelesen.
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