Hallo alle miteinander,
ich hätte da eine dringende Frage und hoffe, das ihr mir helfen könnt...
Also: Wenn ein amerikanischer Film mit einer bestimmten Musik produziert wurde und für die Nutzuzngsrechte an der Musik ein bestimmter Betrag gezahlt wurde, muss dann der Verlieher in Deutschland auch etwas bezahlen, wenn er den Film hier mit dieser Musik zeigen möchte oder ist das schon inbegriffen?
Wie sieht das finanziell/rechtlich aus wenn die Lieder (z. B, für Kinderfilme) übersetzt wurden....
Hat da jemand vllt. genauere Infos (am besten mit Quelle)?
Vielen lieben Dank auf jeden Fall im Voraus :-)
LG
Conny