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Sonntagsruhe – auch bei ehrenamtlichen Arbeiten?


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Hallo zusammen,

sehr off-topic.

In meiner Wohnanlage arbeiten wir zur Zeit im Rahmen des Vereins, der unser hausinternes Netzwerk (mit Außenanbindung an das WWW) betreut, daran, unsere komplette Netzwerkinfrastruktur auszutauschen. Im Rahmen dessen fallen in erheblicher Zahl Bohrungen (bis zu 40 mm) und damit verbunden natürlich viel Lärm an. Im Zuge der Arbeiten, die durch Berufstätigkeiten und Studium fast aller freiwilligen Helfer leider zeitlich sehr eingeschränkt sind und sich dementsprechend hinziehen, kam nun vereinzelt die Frage auf, ob wir auch am Sonntag bohren könnten. Das ist bislang bei uns mit dem allgemeinen Verweis auf "Sonntagsruhe" abgelehnt worden.

Meine Frage wäre nun, ob die "Sonntagsruhe" oder eine andere gesetztliche Regelung tatsächlich auch solche rein ehrenamtlichen, also nicht gewerblichen Arbeiten verbietet. Oder sind diese Arbeiten erlaubt? Gibt es hier vielleicht noch andere gesetzliche Einschränkungen, falls wir doch am Sonntag bohren dürfen?

Ich weiß, hier kann niemand verbindliche Aussagen machen, aber für ein paar Hinweise wäre ich dankbar, falls jemandem hier schon mal ähnliche Problematiken untergekommen sind.

Gruß,

Urs

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Ich bin kein Jurist (zum Glück/leider), aber nach meiner Interpretation ist da die Lärmbelästigung entscheidend und nicht der gewerbliche/ehrenamtliche/private Kontext. Das ist dann natürlich erstmal schlecht. Andererseits sind die Ruhezeiten-Regelungen (s.a. Mittagsruhe) heute reichlich aufgeweicht: Möglicherweise kann man sich mittels grosszügig ausgehängter Hinweise ("Nötige Renovierarbeiten... bitten wie für etwaigen Lärm um Entschuldigung... melden Sie sich doch unt *Handy-Nummer* sollte es zu laut sein...") aber etwas Spielraum verschaffen.

Was aber natürlich alles nur Ahnung ist...

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Ich glaube der Zweck heiligt hier leider nicht die Mittel. Sollte sich also jemand belästigt fühlen, dann wäre man - so meine ich - nicht auf einer sicheren Seite. Ich denke aber der Vorschlag von Souchak könnte bereits den größten Teil des Problems aushebeln.

Die genaue rechtliche Lage kenne ich aber natürlich nicht.

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Ich bin jetzt gerade auf das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (NRW) gestoßen, das die Frage wohl schon recht eindeutig klärt:

§ 3

Arbeitsverbote

An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verboten sind auch Treib-, Lapp- und Hetzjagden.

https://recht.nrw.de...d=feiertag#det0

Ich fürchte, der Begriff "Arbeiten [...], die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören" lässt bei unseren Bohrungen wohl *wenig* Interpretationsspielraum. :lol:

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Wie? Keine Treib-, Lapp- und Hetzjagden mehr am Sonntag? Ooooch...

Das ist ja der Grund, warum unsere Labels keine CDs am Sonntag veröffentlichen. ;)

Thread kann von mir aus geschlossen werden. Letztlich brauchte es nur die Anregung für ein anderes Suchwort bei Google.

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Ich weiß ja nicht, wie viele Parteien dort wohnen, aber vielleicht einmal vorher rum gehen und einfach fragen?

Das mit den Hetzjagden enttäuscht doch sehr. Also Baseball Schläger wieder einpacken und Mob für Sonntag absagen. :mxfight:

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Das mit den Hetzjagden enttäuscht doch sehr. Also Baseball Schläger wieder einpacken und Mob für Sonntag absagen. :mxfight:

Tröste dich, Hotzenplotz. Das Gesetz spricht ja nur davon, dass "alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten" sind.

Dadurch wäre der Raub ja wohl eindeutig von dem Verbot ausgenommen, sofern er fachmännisch durchgeführt (eben nicht "öffentlich bemerkbar") wird. Es gibt also noch sinnerfüllte Alternativen am Sonntag.

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Hier im beschaulichen Bayern, in dem der Sonntag noch heiliger ist, als in andren Bundesländern (scheint mir; aber auch da habe ich Sonntags schon mal ein Auto ausgesaugt; allerdings mit der Musik von "Gregorian", um den da oben etwas milder zu stimmen :D) ist es erlaubt, notfalls Sonntags oder in der Mittagsruhe den Staubsauger anzuwerfen. Zum Beispiel, wenn mal der Blumentopf runtergefallen ist, darf man den Dreck aufsaugen, muss ihn dann also nicht bis zum Montag liegenlassen ;)

Was Bohrungen angeht... Die sind, egal ob angekündigt oder nicht, egal wann, immer lästig.

Also ja, einfach rumgehen und Bescheidgeben, notfalls mit Keksen bestechen und um Verständnis betteln. Dann natürlich nicht 3 Stunden lang durchgängig bohren ;):D

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