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Rechte an Filmmusik


magnum-p.i.
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Mir schwelt seit langem eine Frage im Gebeiß, worüber ich mich auch schon des öfteren gestritten habe (keine Ahnung, ob es dazu schon einen Tread gibt): Wie ist das eigentlich mit den Rechten an den Kompositionen für einen Film? Ich würde gerne mal wissen wollen, ob die Komponisten im Prinzip nur einmal vom Studio für Komposition und Einspielung Geld bekommen oder ob sie bzw. deren Erben auch Tantiemen erhalten, wenn z.B. mit der Star Trek Box von La-La Land eventuell jetzt kräftig Kasse gemacht wird. Oder bekommen da nur die Plattenfirmen und das Studio Geld? Ich gehe mal davon aus, daß die Komponisten in einer ähnlichen Vereinigung (ASCAP?) sind, wie die meisten bei uns in der GEMA, aber sicher bin ich mir da nicht. Weiß einer von euch Experten da etwas genaues (Links, Treads usw.)?

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Rechte und Tantiemen sind ja schon zwei unterschiedliche Gebiete. Die Rechte werden meist ans Studio abgetreten. Anderes Thema, die Einnahmen für den Komponisten. Kann mir vorstellen, dass die meist nur durch die Albenveröffentlichung als Künstler und Produzent dazuverdienen, bei der Verwendung in anderen Filmen kann ich mir Tantiemen ehrlich gesagt nicht vorstellen. (Ist aber alles nur Vermutung und vor Jahren Gehörtes bzw. Halbwissen ^^)

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Grundsätzlich gilt: Das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht abtreten. Der Komponist kann lediglich Nutzungsrechte einräumen. Daraus resultiert, dass der Komponist auch GEMA-Einnahmen erhält. (Denn die GEMA nimmt ja die Urheberrechte der Komponisten wahr - sofern sie Mitglied sind)

 

Alles andere wird im Filmmusikvertrag geregelt - also auch die Rechteabtretung und Vergütung. Welche Rechte also eingeräumt wurden und wie und wie viel bezahlt wird ist also total individuell. Bei Fernsehproduktionen lassen sich Produktionsfirmen zum Beispiel häufig sehr umfangreiche Rechte einräumen - alle die zur weltweiten unbeschränkten Auswertung des Films nötig sind.

In der Regel erhält der Komponist dann eine Pauschalsumme - für spätere Verwertungen bekommt er kein Geld mehr. Beim Tonträgerrecht hingegen wird dem Komponisten manchmal eine geringe Beteiligung an den Erlösen angeboten (ist aber halt vom Vertrag abhängig). 

In der Regel ist es aber so, dass ein Komponist nur einmal Geld vom Studio bekommt (entweder nur für's Komponieren oder für's Komponieren und Musik Produzieren). Bei kleineren Filmen ist auch eine Beteiligung an den Einnahmen der DVD-Verkäufe denkbar. (Mischformen sind auch möglich...)

Darüber hinaus bekommt der Komponist aber in jedem Fall GEMA-Tantiemen - diese fallen bei Kinoproduktionen nicht so ins Gewicht wie bei deren DVD-Veröffentlichung oder Fernsehfilmen. Allerdings holen sich auch hier die Produktionsfirmen ihr Geld teilweise zurück, indem sie einen Musikverlag gründen. Im Filmmusikvertrag gibt der Komponist seine Verlagsrechte an den Musikverlag der Produktionsfirma ab. So kann diese 40% der GEMA-Einnamen für sich behalten.

 

In Amerika läuft das zum Teil anders. Dort gibt es sogenannte Buy-Outs - man kann dort also auch das Urheberrecht abtreten.

 

(Quelle: Hauptsächlich "Filmmusik" von Andreas Weidinger aus der dtv-Reihe "Praxis Film")

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