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Noten kopieren - überhaupt erlaubt?


magnum-p.i.
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Halli, hallo,

 

aus aktuellem Anlaß wollte ich hier folgende Frage stellen, in der Hoffnung , daß hier auch ein paar Musiker sind, die es wissen bzw. damit schon Erfahrung gemacht haben. Wann ist das Kopieren von Noten erlaubt, wenn überhaupt? Ich schrieb oben "aus aktuellem Anlaß", weil ein paar Bekannte von mir, von der GEMA eins auf den Deckel bekommen haben, weil sie ein paar Blätter kopiert haben, damit sie beim Vorspiel nicht umblättern müssen. Da habe ich ein wenig im Netz gesucht und das scheint tatsächlich verboten zu sein! Aber wie das so ist, gibt es ja eine Menge Grau und Tricksereien in der Rechtssprechung. Deswegen wollte ich von Euch mal wissen, wo man dazu 100% stichhaltige Regeln finden könnte.

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Wo genau du die Regeln jetzt findest, weiß ich nicht.

 

- Nach 70 Jahren nach Tod des Urhebers ist das Werk gemeinfrei

- Notenausgaben, die vor 25 Jahren erschienen sind, dürfen ebenfalls kopiert werden

 

Bedeutet: Bringt der Henle-Verlag eine neue Urtextausgabe von Beethovens Klaviersonaten auf den Markt, darf diese Ausgabe (oder besser das Satzbild) erst nach 25 Jahren kopiert werden.

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Also genau kenn ich mich auch net aus, aber das Werke nach 70 Jahren nach dem Tod des Komponisten gemarfrei ist.

 

Ich habe auch viele Gitarren-Noten-Tab Bücher zu vielen Alben, und kopier da auch hin und wieder mal sachen.

 

Wenn ich mir das Buch gekauft habe, und die Kopien für mich sind, falls ich z.B. rumkritzeln möchte oder dergleichen sollte das in Ordnung sein.

Die Weitergabe solcher Kopien ist denke ich schon verboten.

 

GEMA pfuscht halt überall mit rum.

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...und schon habe ich eine Antwort:

Hallo Anne, da müsstest du dich bzw. die interessierte Person sich an die VG Musikedition wenden. Die ist für die Vervielfältigung / Nutzung von Noten zuständig und kann sicherlich die genau richtige Antwort geben. www.vg-musikedition.de

:)

 

(eh das hier ein Triple-Posting wird, mach ich lieber ein Edit):

Da ich in einer Gruppe fragte, gab es noch eine Antwort:

Die Antwort müsste eigentlich lauten: Das Kopieren von Noten ist ohne entsprechende Genehmigung des/der Berechtigten nicht erlaubt. Die Genehmigung kann zum einen die VG Musikedition für ihre Mitglieder zum anderen aber der Berechtigte selber (Musikverlag, Komponist) erteilen. In jedem Fall hilft die Anfrage bei der VG Musikedition. Dort sind aber längst nicht alle Musikverlage Mitglied.

Bearbeitet von Laubwoelfin
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Daraus werde ich jetzt nicht wirklich schlau...Wenn ich ganz normal Noten in einem Musikhaus kaufe dann soll ich um Kopiererlaubnis bei der VG Musikedition fragen? Und was ist wenn der Verlag dort nicht Mitglied ist? Wie machen das denn die großen Orchester wenn die ein etwas modernere Stück von irgendeinem Filmkomponisten spielen? Die kaufen doch sicher eine Lizenz zum Kopieren....

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Denke, auch bei diesen "Druckerzeugnissen" ist es so wie bei jedem anderen. Denn man darf ja auch nicht einfach so aus Romanen kopieren um sie dann irgendwo öffentlich vorzulesen ;)

Copyright heißt ja nix anderes als "Kopierrecht". Der, der dieses Recht hat, oder es an andere vergab (Verlage), darf dir erlauben zu kopieren. Oder halt der Verlag gibt dir eine Lizenz (oft gegen Gebühr).

 

Wenn du aus gekauften Noten Kopien machen willst, solltest du also erstmal sicherheitshalber bei der VG nachfragen. Wenn es nun für den Privatgebrauch ist (nur einzelne Notenblätter, zum einfachen Rumüben) denke ich, würd das wohl okay sein. Aber sobald es öffentlich wird (Konzert usw) musst du diese Kopien halt lizensieren lassen.

Und wenn der Verlag nicht bei der Verlagsgruppe ist, dann wendest du dich halt direkt an diesen Verlag. Ganz einfach.

 

Wie es bei den Orchestern und deren Film-Konzerten aussieht, keine Ahnung. Vermute, sie bekommen die Noten direkt vom Komponisten (oder seinen Vertretern/Nachkommen; wenn er nicht mehr lebt).

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Na, da bin ich ja schon etwas schlauer. Ist aber schlecht für die Kantoren und Kirchenmusiker, denn die spielen oft aus kopierten Noten. Da könnte es dann also auch Ärger geben und die Kirche hat ja kaum Geld dafür.

Och, die Kirche bekommt recht nette Vergünstigungen. Kirchliche Vereine zahlen bei Veranstaltungen weniger GEMA, Kirchliche Kindergärten am allerwenigsten.... Die Kirche selbst (das Ding da in Rom) hat mit sämtlichen internationalen Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaften recht vorteilhafte Verträge abgeschlossen. Die Armen.... ;)

 

Nähere Infos dazu liefert auch der Link zur Seite, den ich im vorletzten Beitrag reinkopierte.

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In der Kirche werden ja meistens nur sehr alte Werke gespielt. Mit Gema is da ja nichts mehr. Und für den Organisten reicht ja eine Notation aus. Bei nem Chor wird natürlich mehr benötigt. Dann wird es ja egal sein wie alt das Werk ist oder? Die Noten müssen trotzdem lizensiert werden...!?

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In der Kirche werden ja meistens nur sehr alte Werke gespielt. Mit Gema is da ja nichts mehr. Und für den Organisten reicht ja eine Notation aus. Bei nem Chor wird natürlich mehr benötigt. Dann wird es ja egal sein wie alt das Werk ist oder? Die Noten müssen trotzdem lizensiert werden...!?

Wobei ich mal was davon gehört habe, dass sie für sowas einen eigenen Verlag haben. Also damit sämtliche Kopier- und Verteilrechte für jene Werke. Und wenn nicht, ist nicht die GEMA, sondern die VG Musikedition für die Verteilung der Lizenzen verantwortlich.

 

GEMA wird für die Kirche nur dann fällig, wenn die 'ne lauschige Party verantstalten und ein Ministrant ein paar Scheiben der Charts auflegt... ;)

Oder eben eine kirchliche Organisation (Caritas usw.) eine Veranstaltung mit Musik gibt.

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