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Soundtrack Board

Team/Board-News


Empfohlene Beiträge

Nein, ich denke nicht, dass das sinnvoll ist. Immerhin gibt es nicht so viele Veröffentlichungen, dass eine solche Trennung sinnvoll ist.

 

Das ist immerhin das größte Unterforum mit über 3600 Threads. Eine - wie auch immer geartete - Unterteilung halte ich für hilfreich.

Auch eine grobe Einteilung in drei Zeitperioden wäre denkbar:

 

Silent & Golden Age bis 1970

Silver Age bis 2000

New Millenium

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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...

Falls es noch keiner bemerkt hat, sag ich's eben hier in aller Deutlichkeit: Ich bin wieder mehr da als noch vor 2 Monaten... Vollkommen wieder zurück noch nicht so ganz, hauptsächlich wegen wenig Zeit (hab da grad ein Praktikum), aber zumindest so viel da wie ich da sein kann... 

Verwirrt? Gut! :D

 

Also, wenn was ist, bin ich wieder ansprechbar. Sonst übernehmen sicher gern die lieben Kollegen meine Arbeiten im Händler-Bereich, sollte ich sie nicht direkt sehen :)

Übrigens danke für die bisherige Übernahme, lieber Oli.

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  • 2 Wochen später...

Hallo allerseits,

 

zur Info: im Team wurde beschlossen, einen wichtigen Zusatzparagraphen ins Regelwerk aufzunehmen.

 

 

§2a

Ausdrücklich verboten ist das Posten von gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, pornografischen, rassistischen, menschenverachtenden oder anderweitig strafbaren Äußerungen/Bildern/Videos etc. Ebenso Links zu Seiten mit diesbezüglichen Inhalten.
Beiträge, die dem nicht entsprechen, werden umgehend und ohne Kommentar von den Administratoren oder Moderatoren gelöscht.
Forumsmitglieder, die sich trotz Ermahnung nicht an die Regel halten, werden gesperrt.

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Mit dem Verbot von "gewaltverherrlichenden" Inhalten nähern wir uns leider sehr der in diesem Fall fragwürdigen deutschen Gesetzgebung - streng genommen dürfte dann über Filme, die in Deutschland nach Paragraph 131 StGB beschlagnahmt sind, nicht gesprochen/geschrieben werden. Und es ist durchaus beachtlich, welche Filmklassiker im Jahre 2014 noch immer unter diese Regelung fallen.

Würde ich an eurer Stelle überdenken.

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streng genommen dürfte dann über Filme, die in Deutschland nach Paragraph 131 StGB beschlagnahmt sind, nicht gesprochen/geschrieben werden.

 

Aus welchem Teil der Rechtslage leitest Du das ab? Das s.g. "Werbe-Verbot" hat keinerlei Wirkung auf die Besprechung, Erähnung oder Auseinandersetzung mit beschlagnahmten Titeln.

 

Und es ist durchaus beachtlich, welche Filmklassiker im Jahre 2014 noch immer unter diese Regelung fallen.

 

Das mag im Detail so noch stimmen, abr in den letzten zwei Jahren hat sich da schon einiges geändert. Und machen wir uns nichts vor: Jugendschutz ist im Jahr 2014 und in Zeiten von weltweiten Importmöglichkeiten bzw. virtuellen Lösungen bestenfalls ein Feigenblatt.

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Eine kleine Frage hätte ich dazu:

Gilt dieser Paragraph nur für Medien,die auch auf dem Index stehen?

Also mindestens Liste A?

 

Ich finde es etwas irritierend, worüber sich das Board jetzt Gedanken macht. Es geht - so mein Verständnis - lediglich darum, einen Paragraphen und einen Hebel parat zu haben, wenn es hier wirklich mal problematisch werden sollte. Von allem, was ich in den letzten zwei Jahren hier gesehen habe, wird das keinen Einfluss auf den Board-Alltag haben.

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Nimm es mir bitte nicht übel Souchak,aber wenn ich "gewaltverherrlichend" lese, mache ich mir sehr wohl meine Gedanken.

 

Rambo, Starship Troppers, Robocop usw. sind extrem gewaltverherrlichend.

 

Von daher habe ich mir Gedanken gemacht, ob es denn überhaupt noch von meiner Seite rechtens ist, wenn ich im "Ich höre gerade..." Threat, ein Cover vom Rambo, Robocop oder Starship Troopers Score poste.

 

Ich finde Jugendschutz verdammt wichtig und auch richtig cool, das ihr euch darüber Gedanken macht.

Aber es ist doch auch klar, daß wenn solch eine neue Regel hier in Kraft tritt, sich die Leute darüber Gedanken machen, was sie posten dürfen und was nicht.

Den Paragraphen selber finde ich sehr sinnvoll, sollte aber vielleicht ein kleines bissl mehr erklärt werden.

 

Ich habe mir halt einfach nur die Frage gestellt, ob diese Regel auch für Soundtracks gilt, die den jeweiligen Medien angehören.

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Es gilt lediglich darum, etwas handfestes zu haben, wenn es doch mal extrem wird.

Ein Beispiel wäre ein Bild, wo zum Beispiel die Organe eines Körpers nach außen gekehrt sind und deresgleichen. Es geht nicht um die Diskussion um diese Filme, diese ist immer noch sehr gerne gesehen.

Natürlich kannst du immer noch sehr gerne das Cover von Rambo III posten, nur halt kein Bild, wo mal wieder einer in alle Einzelteile zerrissen wird.

 

Darum geht es hier.. diese Regel gibt es ja schon viel länger, nur bisher war sie nicht so genau beschrieben.. das haben wir nun geändert.

Dazu wie Souchak sagte, in den letzten Jahren hatten wir nie so einen Vorfall.. diese Regel ist einfach nur für alle Fälle, damit man abgesichert ist.

 

Hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären.

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Im Kern ist der neue Paragraph - wie der gesamte Board-Betrieb - Vertrauenssache. Wir verlassen uns darauf, dass hier niemand Kinderporno-Links oder verbotene Videos oder Nazi-Propaganda postet, ihr könnt euch darauf verlassen, dass Mods und Admins weder ohne Anlass Beiträge löschen noch päpstlicher als der Papst werden. Reden lässt sich über fast alles.

 

Ansonsten hat Sebastians Anmerkung offenbar für Irritationen gesorgt, denn es gibt keinerlei rechtliche Grundlage dafür, über verbotene/bundesweit beschlagnahmte Titel nicht zu reden. Das hier

 

Ich habe mir halt einfach nur die Frage gestellt, ob diese Regel auch für Soundtracks gilt, die den jeweiligen Medien angehören.

 

ist insofern unbegründete Paranoia.

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Die Beschlagnahme eines Mediums bzw. bereits die Indizierung schließt ein Werbeverbot mit ein. Und als Werbung legt der Staat eigentlich auch schon die Rezension aus, wenngleich es dazu meines Wissens noch keine Urteile gab.

 

Jedenfalls erfreulich, dass ihr das lockerer seht. ;)

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Die Beschlagnahme eines Mediums bzw. bereits die Indizierung schließt ein Werbeverbot mit ein. Und als Werbung legt der Staat eigentlich auch schon die Rezension aus

 

Blödsinn. Das "Werbeverbot" bezieht sich lediglich auf die Bewerbung bzw. gewerbliche Anpreisung beschlagnahmter Titel. Aber eine Zensur findet glücklicherweise nicht statt: Niemand nimmt Leuten ihre (bereits) erworbenen Medien beschlagnahmter Titel weg, keiner kann (oder will) Gespräche oder Diskussionen zu solchen Titeln beschränken.

 

wenngleich es dazu meines Wissens noch keine Urteile gab.

 

Eben drum.

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  • 1 Jahr später...

Ab jetzt steht das 15 Beiträge-Maximum auch in den Soundtrack Board Regeln.

 

§7a

Für (Jung- bzw. Nachwuchs-)Komponisten oder User des Soundtrack Boards, die sich
und ihre Kompositionen vorstellen möchten, besteht dazu die Möglichkeit im speziell
dafür eingerichteten Unterforum "Nachwuchskomponisten" in der "Komponisten-
Diskussion". Dort gilt jedoch ein Beitraglimit von 15 Beiträgen, so daß zunächst
eine anderweitige Beteiligung am Forumgeschehen vorausgesetzt wird.

 

Quelle: http://www.soundtrack-board.de/index.php?app=forums&module=extras&section=boardrules

 

PS: Keine Ahnung, warum wir erst jetzt daran gedacht haben, das in die Regeln zu schreiben.

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Gast Stefan Jania

Vielleicht könnt ihr das auch in die Beschreibung des Subforums stellen. Aktuell steht da nur:

 

Nachwuchskomponisten
In diesem Forum kann über angehende Komponisten diskutiert werden.Natürlich können sich auch Jungkomponisten vorstellen.
 
Das ist doch eher eine Einladung. ;) Die Regeln liest doch eh niemand. :D
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Mahlzeit, liebes Board!

es gibt eine Neuigkeit: Mit dem heutigen Tag ist @Laubwoelfin alias Anne zum Admin befördert worden, damit bekommt ihr eine weitere Anlaufstelle für administrative Anliegen. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil Marcus leider noch weniger Zeit für das Board hat als sonst und Anne doch jemand ist, der öfters ansprechbar ist. 

Hier übrigens mal eine kleine Übersicht, wer was kann.

Moderatoren
- Threads erstellen, schließen, löschen, unsichtbar machen
- Threadnamen und auch Beiträge ändern,
- Beiträge löschen, unsichtbar machen
- Leute verwarnen, als Spammer markieren (was gleichbedeutend ist mit dem Schreibverbot im Board)

Admins (neben natürlich all den Moderatorentätigkeiten)
- Bereiche und Unterforen erstellen
- Leute aus dem Board werfen
 

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  • 5 Jahre später...

Hallo zusammen,

ich schreib das mal hier. Hatte zwar überlegt, das in den Community-Regeln zu schreiben, aber eigentlich sollte es klar sein.

1. Schaut, dass ihr immer Zugang zu euren Mail-Adressen habt, mit denen ihr euch hier angemeldet hat, und vor allem schaut, dass diese nicht voll sind. Falls ihr nämlich mal das Passwort vergessen habt und es zurücksetzen wollt, dann geht das nicht, weil das automatische System zwar versucht euch eine Mail zu schicken, aber die halt bei euch nicht wegen des vollen Posteingangs nicht ankommen kann. 

2. Schaut immer, dass in eurem Account eine Email-Adresse hinterlegt ist, auf die ihr immer noch zugreifen könnt. 
 

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  • 2 Monate später...

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