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Gesetzeslage unverständlich?


Gast Harry Kane
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Gast Harry Kane

Hallo

Ich wollte mich mal erkundigen bis wie weit es gesetzlich ist mp3's zu veröffentlichen und ab wann es ungesetzlich ist.

Das die Verbreitung von Original Titeln die durch umgehung eines Kopierschutzes von einer CD geripped wurden oder einfach nur von einer gekauften CD heruntergezogen und in MP3 konvertiert wurden, ungesetzlich ist, ist klar.

Aber wie sieht es denn aus mit Liedern die man z.B. von MTV,VIVA oder anderen Filmen aus dem öffentlichen Fernsehen mit einer TV-Karte aufgenommen hat?

Da diese ja öffentlich zugänglich sind dürfte doch kein gesetz gebrochen werden. Oder ist schon die verbreitung alleine gesetzwiedrig?

Schließlich werde ich ja auch nicht verhaftet, wenn ich jemand eine Videokassette mit einem Filmmitschnitt aus dem Fernsehen schenke. Solange ich damit keinen Profit mache.

Vielleicht kann ja mal jemand etwas Licht ins dunkel bringen.

CU LKO

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Hallo

...

Aber wie sieht es denn aus mit Liedern die man z.B. von MTV,VIVA oder anderen Filmen aus dem öffentlichen Fernsehen mit einer TV-Karte aufgenommen hat?

Da diese ja öffentlich zugänglich sind dürfte doch kein gesetz gebrochen werden. Oder ist schon die verbreitung alleine gesetzwiedrig?

....

Vielleicht kann ja mal jemand etwas Licht ins dunkel bringen.

CU LKO

Und genau bei der Erklärung fängt das Dilemma schon an, Rechtsberatungen dürfen nur Juristen durchführen!

Ich würde im UrhG unter § 53 und § 93 einfach mal nachsehen.

Solange ich damit keinen Profit mache.
Dieser "Profit" fängt übrigens schon beim "bloßen" Kostenersatz für das Medium an!

Einen sehr interessanten Artikel zu genau diesem Thema findet sich in der CT Ausgabe 2006 Heft 5. Seite 110 ff.

Oder online unter Heise.de (ist allerdings nur ein Auszug)

Bearbeitet von Marcus Stöhr
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Gast Harry Kane

Ich habe versucht mir mal einen Überblick über die Paragraphen zu verschaffen. Aber das ist wirklich eher was für leute die Jura studiert haben.

Eine klare für den Normalsterblichen verständliche Antwort ist wohl zu viel verlangt. :-)

So wie es aussieht ist es wohl besser nichts zu veröffentlichen, als sich mit den ganzen Gesetzen herumschlagen zu müssen.

mfg LKO

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Der einzige Weg ohne Probleme ist einfach nichts zu verteilen, nichts runter zu laden und keinen Kopierschutz umgehen!

Aber denk immer daran es gibt kein Gesetz was eine privat Kopie erlaubt bzw. zugesteht, dieses "Recht auf eine Privatkopie" beruht einzig und allein auf einer Duldung.

So wie es aussieht ist es wohl besser nichts zu veröffentlichen, als sich mit den ganzen Gesetzen herumschlagen zu müssen.

Genau so ist es, wenn Du mal viel Zeit hast und keine Angst vor Hürden und Niederlagen hast, dann versuche einmal ein Radio zu betreiben. (Infos dazu finden sich auf den Seiten der Gema)

LG Thomas

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