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CD-Vorbestellung/Bestellung/Versand


Ludwig
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Ich storniere erst wenn die mehr Geld von mir haben wollen :applaus:

Aber habe ich rein rechtlich den Kaufvertrag nicht schon abgeschlossen?

Ich hak da mal nach, wie das rechtlich aussieht :demut:

Gesagt getan ;)

Ich bin zurzeit in einer Rechtskunde-AG die ein netter junger Anwalt leitet und den habe ich heute bezüglich dieser Sache gefragt!

Dieser meinte, dass wenn Amazon die Bestätigungsemail schickt, dann sei dieser Preis ja zwischen Käufer und Amazon bestätigt, also können sie hinterher nicht mehr Geld verlangen! Ich sollte allerdings die AGBs mal checken.

Amazon schreibt in den [ame=http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/028-0701615-7032548?ie=UTF8&nodeId=505048]AGBs[/ame]:

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

Also eigentlich können sie den Preis noch anheben, da das Angebot noch nicht bestätigt ist, ob sie's machen...hoffen wir mal nicht :D

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also bei DVD's hat das schon öfters geklappt, das der frühere, etwas billigere, Preis auch galt zum Release für einen Vorbesteller, auch wenn bis da der Preis schon gestiegen ist.
Ja und nicht nur bei DVDs. Ich erinnere mich noch dunkel mal CDs vorbestellt zu haben, die im verlauf der wartezeit bis zum release teurer wurden aber zum trotzdem ursprünglichen vorbestellungspreis ausgeliefert wurden.

Ich mache mir da also keine sorgen. Und selbst wenn sie den höheren preis verlangen sollten kann ich doch immernoch mein veto dagegen einlegen.

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@Jesus-Ludwig:

vor kurzem hat jemand für 2,99 EUR die neue limitierte Digipack 2 Disc von Nightwish bekommen da er zu einem Zeitpunkt bestellt hatte an dem die Datenbank falsch von Amazon gefüttert wurde. Von daher denke ich nicht das da ein Problem nachkommt.

Hat derjenige den tatsächlich die CDs geliefert bekommen?

Die meisten Händler schreiben ja immer "Irrtümer vorbehalten usw.".

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Ich denke auch nicht, dass Amazon den Preis für die vorbestellten CDs noch anzieht, aber es wäre rein rechtlich möglich, auch wenn sie es, wie ihr es ja beschrieben habt, noch nicht getan haben!

Hmmm, nachdem ich gestern wieder jede Menge Rechtsirrtümer bei Jauch gesehen habe, weiß ich nun überhaupt nicht mehr, was alles wirklich rechtens ist. :music:

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Also, ein bestehender Kaufvertrag muss erfüllt werden. Aber wenn er unter Irrtum abgeschlossen wurde, kann er anfechtbar sein und damit ungültig werden. Insofern kann sich der Käufer der Nightwish- CD freuen, dass der Verkäufer den Vertrag nicht angefochten hat. Denn hier ist eindeutig ein Irrtum passiert.

Bei der Ankündigung des neuen ROTK- Complete Scores handelt es sich aber nicht um einen Irrtum, sondern um eine betriebliche Kalkulation, die auf einen vermuteten Bezugspreis bezogen ist. Der angekündigte Preis des Herstellers ist nämlich keineswegs eine verbindliche Zusage, mit der der Handel einfach weiterkalkulieren kann.

Wenn also einer einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen hat, muss er die LOTR- CD zum vertraglich vereinbarten Preis bekommen - ein anfechtungsberechtigender Irrtum laut BGB liegt nicht vor. Also müsste man prüfen, ob bereits ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Ein Vertrag kommt durch zwei gleichlautende Willenserklärungen zustande. Haben beide Seiten eine verbindliche Willenserklärung abgegeben? Der Käufer hat es - mit seiner Bestellung. Der Verkäufer? Das Internet- Angebot ist eine Anpreisung, keine Willenserklärung (allerdings muss er dabei das UWG- Gesetz einhalten). Die Email- Benachrichtigung ist ebenfalls keine Willenserklärung, sondern nur eine Bestätigung des Bestellungseingangs.

Also - erst mit dem Versand der CD zum bestellten Preis erklärt der Verkäufer wirklich seinen Willen, und der Kaufvertrag kommt zustande. Wenn der Versandpreis vom Bestellpreis abweicht, ist das als Ablehnung der Bestellung und neuer Antrag zu werten.

Im Zweifelsfall ist durch einen Anwalt zu prüfen, ob die verfrühte Vorankündigung des CD- Preises im Internet durch Amazon möglicherweise gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG- Gesetz) verstößt.

Alex

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Ein Vertrag kommt durch zwei gleichlautende Willenserklärungen zustande. Haben beide Seiten eine verbindliche Willenserklärung abgegeben? Der Käufer hat es - mit seiner Bestellung. Der Verkäufer? Das Internet- Angebot ist eine Anpreisung, keine Willenserklärung (allerdings muss er dabei das UWG- Gesetz einhalten). Die Email- Benachrichtigung ist ebenfalls keine Willenserklärung, sondern nur eine Bestätigung des Bestellungseingangs.

Also - erst mit dem Versand der CD zum bestellten Preis erklärt der Verkäufer wirklich seinen Willen, und der Kaufvertrag kommt zustande. Wenn der Versandpreis vom Bestellpreis abweicht, ist das als Ablehnung der Bestellung und neuer Antrag zu werten.

Es gibt bei den meisten Händlern zwei verschiedene "Bestätigungen":

1.) Eine "Bestätigung", daß die Bestellung eingegangen ist

2.) Eine Vorab-Rechnung, Auftragsbestätigung o.ä.

Zu 1.) Dieses geschieht zu 99% automatisch

Zu 2.) Eine Vorab-Rechnung oder Auftragsbestätigung ist somit eine

Willenserklärung, da der Verkäufer die Bestellung hätte prüfen

können.

Und welcher SuperMOD verschiebt das nun alles in einen neuen Thread? :music:

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Es gibt bei den meisten Händlern zwei verschiedene "Bestätigungen":

1.) Eine "Bestätigung", daß die Bestellung eingegangen ist

2.) Eine Vorab-Rechnung, Auftragsbestätigung o.ä.

Zu 1.) Dieses geschieht zu 99% automatisch

Zu 2.) Eine Vorab-Rechnung oder Auftragsbestätigung ist somit eine

Willenserklärung, da der Verkäufer die Bestellung hätte prüfen

können.

Absolut richtig. Allerdings versenden viele Händler die zweite Art von Bestätigungen nicht - das müssen sie auch nicht, wenn sie in "verkehrsüblicher Zeit" liefern.

Und welcher SuperMOD verschiebt das nun alles in einen neuen Thread? :music:

Wie viele SuperMODs kommen für diese verantwortungsvolle Aufgabe in Frage?

Alex

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