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Händler - Amazon.com Marketplace Problem


Marcus Stöhr
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Hallo,

vielleicht hatte jemand schon ein gleiches oder ähnliches Problem und kann mir ein paar Tipps geben:

Ich versuche etwas über den Amazon.com Marketplace zu kaufen, lege die Ware in meinen Warenkorb und gehe zum Checkout. Nach dem Login und der Auswahl der Lieferadresse, bekomme ich immer die Meldung, dass der Artikel nicht zu meiner ausgewählten Adresse verschickt werden kann.

Laut Hilfe deckt Amazon Payments aber Deutschland ab, nur wird das Land bei meiner Adresse überhaupt nicht angezeigt.

Auch eine neu angelegte Lieferadresse bringt keine Besserung.

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Das gleiche Problem hatte ich vor zwei Wochen auch. Der Grund bei mir war, daß der Verkäufer (ist dann ja nicht direkt Amazon) nicht nach Deutschland liefert.

Habe ich auch erst gedacht, aber laut Beschreibung wird auch international versendet.

Ich werde einfach mal versuchen mich an den Versender zu wenden.

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Das habe ich auch gemacht und Antwort vom Käufer bekommen. Er bedauert es sehr, aber durch die, seiner Aussage nach, immensen Kosten für den Versand, kann er die CD nicht International verschicken, da sich Amazon weigert höhere Portokosten dafür zu nehmen und er somit drauf zahlen würde.

Ob das jetzt nun wirklich der Fall ist oder nicht, weiß ich nicht. Fakt ist jedoch, dass das gleiche Problem bei 2 weiteren Händlern für den gleichen Artikel aufgetreten ist. ;)

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Ich hatte auch schon des öfteren Probleme mit Amazon Marketplace Bestellungen.

Habe des öfteren von Amazon.co.uk und Amazon.fr Artikel bestellen wollen, doch obwohl dort gestanden ist "International delivery available", habe ich meine Ware nicht zugeschickt bekommen können. :D

Amazon scheint dieses Problem irgendwie nicht in den Griff zu bekommen. ;)

Ich erhalte da immer nur Entschuldigungsbriefe von denen, das war's. ;)

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Gast miklos.korngold

Bis vor kurzem bestellte ich viele Titel der großen Labels bei Amazon.de Marketplace. Es gab nie Probleme, die Parallelimport-CDs ware dank des Dollarkurses sehr günstig und bisher ist noch jede CD angekommen. Leider zog in diesem Sommer eine dunkle Wolke in Gestalt des berüchtigten Abmahnanwalts C. Rasch - möge er dank des neuen Gesetzes gegen das Abmahnunwesen bald am Hungertuch nagen - herauf. Wer sich wundert, warum im Marketplace nur noch (teure) europäische Anbieter zu finden sind:

CMN - CountryMusicNews.de - Weniger Amazon.de Parallelimporte

So wirds gemacht in Deutschland, wenn einem die freie Marktwirtschaft nicht passt. Globalisierung wenns der deutschen Industrie nützt, ansonsten sprechen die Anwälte und die Konkurrenz wird einfach juristisch erdrosselt.

Kotz.

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Da wird amerikanischen Händler verboten, bestimmte CDs in Deutschland anzubieten und die Musikindustrie beklagt sich dann, wenn die Leute Musik illegal downloaden.

Auf welches Gesetz bezieht sich Herr Rasch eigentlich auf seinen Abmahnungen? Mir ist jedenfalls kein Paragraph bekannt, der einem amerikanischen Händler verbietet, über Amazon.de zu verkaufen. Oder hat Amazon da entsprechende Bedingungen?

Nun denn ... was man nicht günstig bei Amazon.de bekommt, kauft man halt bei Amazon.com, bei Ebay oder sonstwo.

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Nun denn ... was man nicht günstig bei Amazon.de bekommt, kauft man halt bei Amazon.com, bei Ebay oder sonstwo.

Genau darum geht es ja: Ich kann eben nicht beim Amazon.com Marketplace einkaufen. Zumindest nicht dieser 1 Artikel bei 3 Händlern. Irgendwann hab ich da auch keine Lust mehr jeden verbleibenden Händler durchzugehen.

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Amazon tritt auf dem marketplace als Makler auf. Als Makler kann man grundsätzlich selbst entscheiden, welche Verkäufer man zulässt. Ich weiß auch von keinem deutschen Gesetz, was den gewerblichen Parallelimport von CDs aus USA verbieten würde. Könnte es vielleicht ein US- Gesetz sein, welches amerikanischen Händern den Parallelexport ins Ausland verbietet?

:P

Mich würde genau wie euch sehr interessieren, mit welchen Drohungen und Konsequenzen amazon da eingeschüchtert worden ist, dass sie die betroffenen Händler präventiv von ihrer Plattform ausschließen. Jedenfalls scheinen die bisherigen Sperrungen nicht gerichtlich angeordnet zu sein.

:D

Die betroffenen Händler können IMHO nix dagegen tun, dass amazon sie nicht auf die Plattform lässt. Aber an Stelle von amazon würd ich's auf einen Musterprozess gegen den drohenden Anwalt ankommen lassen, wenn da nicht wirklich ein eindeutiges US- Gesetz vorliegt.

Alex

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Muß es denn zwingend ein US-Gesetz sein? Wenn ein Amerikaner etwas auf Amazon.de verkauft, müßte doch eigentlich deutsches Recht gelten, oder?

Sowohl als auch - es werden zwei Rechtssysteme berührt. Der Verkäufer ist im Bereich des US- Rechts, der Käufer im Bereich des deutschen Rechts. Makler und Deal sind bei amazon.de deutsch und bei amazon.com amerikanisch - gesperrt ist vorläufig beides. Der Deal darf also weder gegen US- Recht noch gegen EU- Recht verstoßen (wie z.B. bei der Lieferung von Schusswaffen, die in den USA allgemein zugänglich sind, deren Besitz aber in Deutschland waffenscheinpflichtig ist).

Mir fällt halt kein entsprechendes deutsches Gesetz über derartige Einfuhrbeschränkungen bei CDs ein, weshalb ich eher ein amerikanisches über Ausfuhrbeschränkungen vermute. Aber wie gesagt... das Schlüsselwort ist "vermute".

Alex

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Gast FilmmusikOnkel

Sorry, ich versteh nur Bahnhof - um was genau gehts hier? Was bitte ist denn ein Parallelimport?

Beispiel: wenn man auf amazon.de bei z.B. einer Weihnachts-CD, die nur von einem amerikanischen Händler angeboten wird, bestellt, geht das dann nach wie vor, bekommt man die dann nach wie vor hierher geschickt (für läppische 3 Euro Versandpauschale) und vom deutschen Amazon.de Payments wie gehabt abgebucht?

Und WER bitte verklagt hier WEN WARUM bzw. mahnt ab? Werden Amazon.de-Kunden, die bei amazon.de Marketplace bei nem ausländischen Händler bestellen abgemahnt bzw. verklagt? Und warum?

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Was du bei amazon.de bestellt hast, bekommst du normalerweise auch. Aber manche US- Händler, die auf amazon.de- marketplace sehr günstig angeboten haben, sind von der Plattform gesperrt worden - da kannst du logischerweise jetzt nicht mehr bestellen, sondern musst einen anderen marketplace- Anbieter wählen. Die sind oft teurer: Pech gehabt.

Wenn du jetzt zu amazon.com gehst, um deinen Wunschartikel dort günstiger zu bestellen, kann es gut passieren, dass während der Bestellabwicklung eine Meldung erscheint: "Sorry, for legal reasons we don't ship to Germany"... oder so ähnlich. Also auch hier: Pech gehabt.

Alex

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Nur als Beispiel, Onkel: Früher habe ich sehr oft im Amazon.de-Marketplace bei einem US-Händler namens ImportCDs bestellt, da der meist sehr günstig war. Das geht nicht mehr. Der ist nun aus dem deutschen Marketplace "verschwunden worden", jedoch im britischen und natürlich im amerikanischen Marktplatz ist er immer noch vertreten.

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Gast Stefan Jania
Wenn du jetzt zu amazon.com gehst, um deinen Wunschartikel dort günstiger zu bestellen, kann es gut passieren, dass während der Bestellabwicklung eine Meldung erscheint: "Sorry, for legal reasons we don't ship to Germany"... oder so ähnlich. Also auch hier: Pech gehabt.

Ist das wirklich vorgekommen? So wie ich das hier verstehe, dann wurde nicht geliefert, weil das Porto für einen Versand nach Deutschland zu teuer war und nicht im geringsten durch die Porto-Pauschale abgedeckt wird, die Amazon an die Händler abgibt (und das ist nicht der volle Satz, den Amazon von den Käufern kassiert).

Wenn Händler wie Caiman nicht mehr bei Amazon.de anbieten, hilft der Weg über Amazon.co.uk. Die Preise sind ähnlich, das Porto lustigerweise auch (was sich besonders für US-DVDs lohnt!). ImportCDs ist immer noch bei Amazon, jetzt als "Tolle Unterhaltung", und bietet z.B. US-Varèse-Titel weiterhin günstiger an als die entsprechenden europäischen Pressungen von Colosseum.

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Ach, "Tolle Unterhaltung" war/ist ImportCDs??? Na, dann wechseln die ihren Namen häufiger als das sprichwörtliche Bäumchen. Neulich habe ich mir eine CD bei "Tolle Unterhaltung" vorgemerkt, nur um einige Tage festzustellen, dass der Anbieter plötzlich "Musik und Kunst" oder so ähnlich hieß. Da mir das zu suspekt vorkam, habe ich lieber die Finger davon gelassen.

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Gast Stefan Jania

Schau mal in Deinem Amazon-Konto auf die alten Käufe, die Du bei ImportCDs getätigt hast. :P

Hier im Thread werden zwei Sachen durcheinander geworfen:

1. Das von Marcus ursprünglich gepostete Problem, das auf unzureichende Portovergütung seitens Amazon an die Verkäufer erklärt wurde.

2. Dass sich die deutsche Musikindustrie dagegen wehrt, dass auf einer deutschen Plattform (Amazon.de) ausländische CD-Pressungen billiger verkauft werden als die inländischen Pressungen. Da verdienen die deutschen Labels nichts dran. Aber es ist keinesfalls verboten, sich selbst im Ausland diese CDs zu besorgen. Wer sollte so ein Importverbot aussprechen und vor allem überwachen? :D Solche Horrorszenarien, wie sie hier verbreitet werden, sind reine Spekulation!

Bearbeitet von Stefan Jania
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Ist das wirklich vorgekommen? So wie ich das hier verstehe, dann wurde nicht geliefert, weil das Porto für einen Versand nach Deutschland zu teuer war und nicht im geringsten durch die Porto-Pauschale abgedeckt wird, die Amazon an die Händler abgibt (und das ist nicht der volle Satz, den Amazon von den Käufern kassiert).

Ich habe letzte Woche versucht, ein Gitarreneffektgerät (Line6 Verbzilla) für 110USD bei amazon.com zu bestellen, welches im deutschen Fachhandel (z.B. thomann, Musik- Schmidt) 160EUR kostet, also knapp das Doppelte. Aber amazon.com hat mir gemeldet, dieses Geschäft sei nicht möglich.

Im US- Fachversand hab ich das Teil ebenfalls für 110USD gefunden... aber dort heißt es überall, dass Geräte dieser Firma nicht exportiert werden dürfen - oder die Läden exportieren gar nix. Jedenfalls ist es ziemlich unmöglich, aus den USA an ein solches Gerät günstiger zu kommen. Die beste Möglichkeit bietet ein US- Ebayhändler - aber der will 40EUR für Versand (ich lach mich tot). Ich hab dankend verzichtet. Jetzt hab ich statt dessen den Behringer- Nachbau (Reverb Machine) für 50EUR gekauft - der macht den Effekt, den ich brauche, genauso gut, hat halt bloß ein Plastikgehäuse statt Metall.

Diese Erfahrung hatte ich im Verlauf des Threads mit den geposteten Erfahrungen anderer User in Verbindung gebracht und daher unterstellt, die Fälle seien ähnlich - war vielleicht etwas voreilig. Horrorszenarien wollte ich nicht auftun. Im Gegenteil: Ich habe geschrieben, ein deutsches Parallelimportverbot sei mir nicht bekannt.

Ich hab mal irgendwann ein WiWi- Studium abgeschlossen und arbeite auch weiter in dem Bereich... ich bemühe mich, immer up- to- date sein, aber trotzdem entgeht mir gelegentlich was. Jedenfalls finde ich das Thema Globalisierung sehr spannend und vielschichtig. Deshalb interessiert mich das Thema dieses Threads.

Alex

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Na ganz toll... da sind ja einige Händler dabei, die auch Scores führen und bei denen ich immer wieder bestelle: z.B. Caiman_Amerika, DVDlegacyde & Importcds_

Und sowas hier, spricht mal wieder für die Dummheit vieler Menschen:

Auch traten Kundenbeschwerden auf, wenn eine nationale Veröffentlichung einen Bonustrack auf der CD hatte, aber die US-Version nicht. Der Kunde kaufte die günstigere US-Version ohne zu realisieren, dass es sich hierbei um einen Import handelte, der den Bonustrack nicht beinhaltete.

Wie ein Kollege, der sich doch glatt beschwerte, dass bei seinem Re-Import-Auto die Anleitung nur auf belgisch war...

Bommel

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Gast FilmmusikOnkel

Wenn du jetzt zu amazon.com gehst, um deinen Wunschartikel dort günstiger zu bestellen, kann es gut passieren, dass während der Bestellabwicklung eine Meldung erscheint: "Sorry, for legal reasons we don't ship to Germany"... oder so ähnlich. Also auch hier: Pech gehabt.

Alex

Ja gut, aber ich bestell ja sowieso grundsätzlich nichts im Ausland weil mir das zu unsicher ist und außerdem wegen dem Zoll, denn der kassiert ja für alles aus dem Ausland. Wenn, dann nur über eine deutsche Plattform wie amazon.de zu deutschen Sicherheiten und deutschem Amazon Payments.

Aber was ich immer noch nicht verstanden habe ist, wer denn nun wen warum abmahnt bzw. anklagt? Dieser deutsche Anwalt, den da jemand weiter oben genannt hat, der wird ja wohl kaum einen amerikanischen Händler abmahnen oder anklagen, weil ein deutscher Anwalt ja im Ausland eh kein Befugnisse hat und somit einem ausländischen Händler auch nichts zu sagen hat, oder?

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