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Sonstiges - Ab wann handelt man gewerblich?


Bernd Junker
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Hallo zusammen,

da es hier in Mode gekommen ist, größere Mengen von originalverpackten Waren anzubieten, weise ich freundlich mal auf folgendes Sachlage hin:

§ 15 (2) EStG

(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Schöne Grüße

Junker

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Dazu muss es aber bestimmt noch einen Geringfügigkeits-Paragraphen geben. Wenn ich jeden Monat eine einzige DVD auf ebay versteigere und damit vielleicht 5 Euro Umsatz mache, kann da doch nie im Leben eine Verpflichtung zur Anmeldung eines Gewerbes bestehen. So wie es da oben formuliert ist, wäre es aber so - und dann müsste jede Gemeinde zig neue Leute einstellen, die die ganzen Gewerbeanmeldungen verwalten.

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Gast Herbert Kindler

Es ist ja nicht nur, dass die CDs mit Gewinn verkauft werden sollen. Viele der Angebote sind ja meist noch nicht mal verzollt. Unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus dem Ausland werden immer wieder eingestampft. CDs bislang noch nicht... ;)

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Ich verstehe auch nicht so ganz, auf was Bernd hinaus will...

Soll ich Gewerbe anmelden, weil ich ein paar CDs verkaufe? Das müssten dann, wie gesagt, auch alle Ebayer und jeder, der mal auf den Flohmarkt geht, machen. Bernd hat sich mit den rechtlichen Gepflogenheiten zu diesem Thema in letzter Zeit wohl viel beschäftigt, aufgrund seines bald startenden Shops - aber ich denke, es ist ein Unterschied, ob ich gelegentlich einige CDs verkaufe oder gewerbsmäßig eine Internet-Seite betreibe, wo bestellt werden kann.

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Gast Herbert Kindler
Shops - aber ich denke, es ist ein Unterschied, ob ich gelegentlich einige CDs verkaufe oder gewerbsmäßig eine Internet-Seite betreibe, wo bestellt werden kann.

Nein, leider nicht. In der letzten Zeit gingen öfters Fälle herum, wo eine Mutter, die viele Babysachen bei Ebay verkauft hat, als gewerblicher Verkäufer eingestuft wurde. Es gibt da leider keine Freigrenze.

Auch eine einmalige Tätigkeit kann nachhaltig ausgeübt werden, wenn die Absicht zur Wiederholung erkennbar ist. Allerdings ist der Wille zur Nachhaltigkeit eine subjektive Tatsache, die anhand objektiver Merkmale zu beurteilen ist. In der Praxis wird eine nachhaltige Tätigkeit bejaht, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird.

Ich hatte hier vor einiger Zeit da schon zum Nachdenken angeregt:

http://www.soundtrack-board.de/11883-frage-zur-differenzbesteuerung.html

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Nein, leider nicht. In der letzten Zeit gingen öfters Fälle herum, wo eine Mutter, die viele Babysachen bei Ebay verkauft hat, als gewerblicher Verkäufer eingestuft wurde. Es gibt da leider keine Freigrenze.....

Genau so ist es!

Letztlich bestimmt das Finanzamt ab welcher Menge ein gewerblicher Handel vorliegt. Marcus und ich können nicht bewerten wer hier gewerblichen Handel betreibt und keinen Gewerbeschein hat. Wer auf Nummer sichergehen möchte und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden möchte, sollte da einfach nachfragen ab welcher Menge ein gewerblicher Handel vorliegt und angemeldet werden muss. Ich sage euch aber direkt zu posten braucht ihr die Zahle nicht weil es alles auf individuellen Schätzungen beruhen wird.

Hierzu würde ich allen raten, die regelmässig Listenweise CD´s anbieten.

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Ich verstehe auch nicht so ganz, auf was Bernd hinaus will...

Pauschal gesehen möchte ich nur alle vor bösen Überraschungen schützen. ;)

Herbert hat eigentlich schon das Wichtigste gesagt. Insbesondere wird gerade ja bei Ebay wieder die Keule geschwungen und es werden reihenweise Verkäufer abgemahnt. Wer auf Ebay viel verkauft und kein Gewerbe angemeldet hat, hat in seinen Auktionsbeschreibungen folglich auch nicht den ganzen rechtlichen Kram aufgeführt. Das fängt bei der Anbieterkennzeichnung an, geht über die Widerrufserklärung bis zu ...

Im Übrigen ein recht lukratives Geschäft für die Abmahnanwälte.

Hinzu kommt ja auch, was man verkauft. Wenn man seine gebrauchten CDs, die auch als gebrauchte Ware zu erkennen ist, verscherbelt, ist das sicherlich aus der Sicht des Finanzamtes "nicht so schlimm", als wenn es um originalverpackte Ware geht. Und dann kommt es auch noch darauf an, ob die Ware aus einem Drittland eingekauft wurde und wohlmöglich nicht verzollt wurde. Auch das sprach Herbert ja bereits an. Und mit dem Zoll sollte man nicht unbedingt seinen Schabernack treiben.

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Um das mal klar zu stellen "dem Zoll" .... Wir reden hier nicht vom Zoll sondern wider vom Finanzamt, dort werden Steuersünder geprangert. Der Zoll trägt nur sorge für eine mögliche Differenzbesteuerung.

Für einen gewerblichen Händler gehört auch ein konformes Impressum und AGB dazu.

Bei privat Verkäufen gilt zwar das gleiche wie für den gewerblichen Handel aber da interssiert man sich nicht so für "den einen Euro" (symbolisch gesprochen).

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