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Sonstiges - Rechte und Pflichten beim Online-Kauf


Gast Stefan Jania
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Gast Stefan Jania

Mein Exemplar der Straw Dogs kam heute an. Hat jemand die CD auch schon erhalten und einen Blick ins Booklet geworfen? Was auffällt: keinerlei Fotos bis auf ein wieder einmal grobgepixeltes auf dem Backcover. ;) Was noch auffällt: zumindest bei mir ist ein Blatt mit den Seiten 4 und 13 irgendwie seltsam gedruckt. Die Farben scheinen verrutscht zu sein, die Schrift ist lila und gelb und erscheint dunkel. Auch bei Euch so? Die Schrift auf allen anderen Seiten ist normal.

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Naja, ich werde Intrada einmal anmailen.

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Gast Stefan Jania

Hm, scheint, dass wohl ein Teil der Auflage fehlerhaft gedruckt ist. Im Internet fand ich das und das sieht völlig okay aus:

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Mal schauen, wie Intrada reagiert...

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Gast Stefan Jania

Das hoffe ich wohl. Allerdings ist meine Mail schon seit 10 Minuten an Intrada raus und immer noch keinerlei Reaktion. ;)

Wie machst Du das eigentlich als Händler, wenn Du auch einen Stapel bekommst, in dem das Booklet fehlerhaft ist? Die Kunden wenden sich doch erstmal an Dich...

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Wie machst Du das eigentlich als Händler, wenn Du auch einen Stapel bekommst, in dem das Booklet fehlerhaft ist? Die Kunden wenden sich doch erstmal an Dich...

Prinzipiell muß man als Händler nur dann nachbessern, wenn das Produkt einen Mangel hat. Ein Booklet mit "keinerlei Fotos bis auf ein wieder einmal grobgepixeltes auf dem Backcover" ist ansich kein Mangel.

Überspitzt dargestellt: Bildet man als Händler die 16 Seiten des Booklets ab und das beim Kunden angekommene Booklet weicht davon stark (!) ab, muß man sich darüber streiten. Im Regefall wird es aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß man sich irgendwie einign wird. Der Händler gibt seinem Kunden einen Nachlass und holt sich das irgendwie vom Label zurück.

Bisher hatte ich aber noch nie so einen Fall ... kann also nicht mehr dazu sagen.

Persönlich würde ich es aber so sehen: Wenn bei allen Exemplaren das Booklet gleich ist, ist es kein Mangel sondern "einfach so". Wenn 750 Exemplare zu 100% in Ordnung sind, 250 Stück aber gravierende farbliche Abweichungen haben, ist das ein Grund zur Reklamation.

Die Reihenfolge der Reklamtion wäre dann ungefähr so:

Kunden >>> Händler >>> Label >>> Druckerei

Unter'm Strich muß also der bezahlen, der den "Bock geschossen" hat.

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Gast Stefan Jania

Bis jetzt noch keine Antwort von Intrada zu dem Fehldruck - und damit meine ich wirklich die beiden farblich verrutschten Seiten im Booklet und nicht das Nicht-Vorhandensein irgendwelcher Fotos.

Ich habe gestern Abend den Text in Ruhe gelesen. Nick Redman schleimt wieder einmal ziemlich rum. Zwar alles detailliert und hübsch zu lesen, aber man merkt, dass er großer Peckinpah- und Fielding-Fan ist. Ist zwar alles nicht so peinlich wie Julie Kirgos unglaubliche Lobeshuldigen an Bill Conti, die selbst bei schwachen Scores wie Dreamer oder The Scout nicht auffhören, aber alles in allem etwas zu "pro" und kritiklos. Ich frage mich wieder einmal, warum Fielding für das Verwenden von klassischen Melodien in seinen Scores gelobt wird, während jemand wie James Horner immer einen über die Mütze bekommt. Ich höre Fielding zwar ganz gerne, finde aber, er ist insbesondere bei einigen Produzenten doch reichlich überschätzt.

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Prinzipiell muß man als Händler nur dann nachbessern, wenn das Produkt einen Mangel hat. Ein Booklet mit "keinerlei Fotos bis auf ein wieder einmal grobgepixeltes auf dem Backcover" ist ansich kein Mangel.

Ich glaube kaum, dass Stefan das als Mangel im Sinne eines defekten Produkts ansieht. ;)

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Ich glaube kaum, dass Stefan das als Mangel im Sinne eines defekten Produkts ansieht. ;)

Nun ja, Stefans eigentliche Frage war ja ...

Wie machst Du das eigentlich als Händler, wenn Du auch einen Stapel bekommst, in dem das Booklet fehlerhaft ist? Die Kunden wenden sich doch erstmal an Dich...

Generell ist ja immer die Frage, ab wann ein Mangel überhaupt als Mangel anzusehen ist. Die Meinung "Das ist ein Mangel" eines Kunden muß ja nicht zwingend automatisch heißen, daß ein deutsches Gericht das genau so sieht.

Abgesehen davon kann ich mir auch nicht vorstellen, daß es beispielsweise wegen "farblichen Unstimmigkeiten" überhaupt zu einem Prozess kommen würde. Der Kunde müßte dann schon eine Klage einreichen, wenn sich der Händler sturr stellt. Und ob sich mit so einer Sache ein Gericht beschäftigt ... okay, man hat schon Pferde kotzen gesehen.

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Generell hat Stefan aber durchaus ein interessantes Szenario angesprochen:

Wann liegt ein Mangel vor? Wann muß der Händler nachbessern? o.ä.

Über derartige Dinge könnte man sicherlich auch in einem Extra-Thread diskutieren. :D

Das Ganze würde in etwa bei BGB §434 anfangen, in dem es u.a.

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

heißt.

Um bei STRAW DOGS zu bleiben, würde es meiner Meinung nach in Bezug auf Stefans angedeuteten "Mangel" mehrere Möglichkeiten geben:

a.) Die CD ist frei von Sachmängeln, da sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. INTRADA hat nirgendwo geschrieben, daß alle Seiten des Booklets optisch gleich aussehen o.ä.

b.) Die Beschaffenheit der CD wurde vertraglich nicht vereinbart. Die CD läßt sich im CD-Player anhören und das Booklet ist lesbar. Das Anhören und das Lesen ist also gewährleistet.

c.) Die gewöhnliche Verwendung (einer CD) ist gegeben: Der Käufer kann die CD anhören. Die Beschaffenheit der Ware (insbes. des Booklets) wäre z.B. nicht gegeben, wenn es von diesem Release 1.000 Exemplare mit einwandfreiem Booklet und 1.000 mit fehlerhaftem Booklet geben würde. Dann könnte der Käufer vielleicht (!!!) auf Nachbesserung pochen. Andererseits: Fehldrucke sind ja begehrt, wenn man sich in der Münz- und Briefmarkenlandschaft umsieht.

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Vielleicht kann jemand der MODs mal einen allgemeinen Thread "Rechte und Pflichten beim Online-Kauf" im OffTopic-Bereich erstellen und diesen oben anpinnen, denn es gibt sicherlich etliche Dinge, die interessant sind.

Gerade habe ich z.B. dieses in den AGBs eines Händlers gelesen:

Achtung: Bestellungen sind verbindlich !!! Werden wiederholt Artikel abbestellt berechnen wir gff. Stornierungsgebühren !!

Das ist z.B. völliger Schwachsinn, denn bei einer Online-Bestellung handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Der Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen; bei Ebay-Auktionen ist es beispielsweise sogar 1 Monat.

Hierzu u.a. ...

§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht

§ 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

Allenfalls könnte ein Händler, wenn überhaupt, Stornierungsgebühren verlangen, wenn er die Ware nach Kundespezifikation anfertigen läßt oder diese eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (vergl. BGB § 312d) und diese wohlwollend zurücknimmt, wenn der Kunde die bestellte Ware nicht mehr haben möchte.

Um ein Beispiel zu geben:

Herr Max Mustermann aus Musterhausen möchte seiner Freundin Maren Muster aus Bad Musterstadt eine von Peter Maffay signierte Tabaluga-CD schenken:

- Max Mustermann bestellt die CD bei einem Händler (mit persönlicher Widmung)

- der Händler schickt die CD an Herrn Maffay

- Peter Maffay signiert die CD mit persönlicher Widmung (!!!)

- Peter Maffay schickt die CD an den Händler zurück

- der Händler schickt die CD an Max Mustermann

Schlußendlich wurde das Booklet von Peter Maffay signiert.

Auf dem Booklet steht ...

"Liebe Maren aus Bad Musterstadt, Du bist so scharf wie wie die Salsa-Soße von Knorr ... Dein Max Mustermann aus Musterhausen".

Das wäre eindeutig nach Kundespezifikation angefertigt - Widerruf ausgeschlossen, denn an welchen anderen Interessenten kännte man die CD noch verkaufen?

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Gast Stefan Jania

Irgendwie ist das eine Diskussion geworden, die ich gar nicht beabsichtigt habe. Meine Frage wäre eher: wenn ein Kunde kommt und sagt: "Booklet hat Druckfehler", leitest Du (Bernd) ihn an Intrada weiter oder regelst Du das selbst mit Intrada? Neben den Pressfehlern der letzten Zeit (Wind/A Whale For The Killing oder The Man Who Would Be King) kommen nun fehlerhaft gedruckte Booklets hinzu. ;)

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Danke, Alexander ;)

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Die Rechtslage ist für mich generell nicht nur als Händler wichtig, sondern wesentlich interessanter, wenn ich selber etwas online kaufe (privat oder geaschäftlich).

Was einem da unterkommt, ist teilweise schon "amüsant".

Auch hierfür habe ich ein Beispiel:

Mitte März 2010 hatte ich über EBAY eine Tastatur gekauft. Bezahlt habe ich per Paypal. Der Händler bekommt somit durch Paypal die Info, daß die Ware bezahlt wurde und kann diese umgehend (!) an den Käufer versenden. Das ist der eigentliche Sinn von Paypal - der Käufer bekommt seine Ware schneller.

Kurz danach bekam ich folgende Mail vom Händler:

Sehr geehrter Kunde,

vorerst vielen Dank für Ihren Einkauf bei *****.

Sie haben als Zahlungsasart PayPal ausgewählt. Im Prinzip wird diese Zahlungsart

angeboten und stellt auch kein Problem dar. Doch zur Zeit wird unser PayPal-Account einer PayPal-Sicherheitsprüfung unterzogen. Deshalb können wir leider keine PayPal Zahlungen annehmen.

Die Zahlung, die von Ihnen ausgeführt wurde, wird von PayPal automatisch

storniert und Sie bekommen den Betrag auf Ihr PayPal-Konto erstattet.

Es gibt nun 2 Möglichkeiten: Wir können Ihre Bestellung per Vorkasse oder

Nachnahme (+4,50) annehmen.

usw.

Als Käufer interessiert es mich in keinster Weise, was der Händler für Differenzen mit Paypal hat. Paypal wurde als Zahlungsmethode angeboten, ich habe mittels Paypal bezahlt und damit bin ich meinen Verpflichtungen nachgekommen.

Meine Mail an den Verkäufer enthielt u.a.:

Der Artikel wurde meinerseits ordentlich bezahlt und entsprechend bitte ich gemäß Auktionsbeschreibung um den Versand innerhalb von 1 Werktag nach Zahlungseingang. Die Mitteilung des Zahlungseingangs haben Sie ja bereits von Paypal erhalten.

Die Tastatur kam dann nach 2 Werktagen an UND (!!!) die getätigte Paypal-Zahlung wurde NICHT (!!!) aufgrund einer "PayPal-Sicherheitsprüfung" automatisch zurückgebucht. Hätte ich also nochmal direkt den Betrag überwiesen, müßte ich wohlmöglich hinter meinem Geld herlaufen.

Diese Sicherheitsprüfungen gibt es zwar, aber generell gilt "Laßt Euch nicht vera........"

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Irgendwie ist das eine Diskussion geworden, die ich gar nicht beabsichtigt habe.

Ist doch alles in bester Ordnung, Hildegunst. ;)

Ich vermute mal, daß die wenigsten User Ihre Rechte bei Online-Käufen kennen.

Insofern ist es doch gut, daß es nun dieses Thema gibt.

Meine Frage wäre eher: wenn ein Kunde kommt und sagt: "Booklet hat Druckfehler", leitest Du (Bernd) ihn an Intrada weiter oder regelst Du das selbst mit Intrada? Neben den Pressfehlern der letzten Zeit (Wind/A Whale For The Killing oder The Man Who Would Be King) kommen nun fehlerhaft gedruckte Booklets hinzu. :D

Wenn so ein Fall eintreten sollte, bin ich dazu verpflichtet, mich darum zu kümmern, denn der Kaufvertrag kam ja zwischen dem Kunden und mir zustande und nicht zwischen dem Kunden und INTRADA. In Bezug auf ein Booklet mit Druckfehlern könnte ich dann allenfalls INTRADA anschreiben und um Nachbesserung bitten.

Wenn sich dann INTRADA quer stellt (also nicht nachbessern möchte), bekomme ich als Händler keine korrigierten Booklets und muß mich somit im schlimmsten Fall mit dem Kunden vor Gericht auseinandersetzen, wobei der Kunde sicherlich schlechte Karten hat, denn der Schwerpunkt eine CD liegt ja nunmal auf der Tatsache, diese in den CD-Player einzulegen und dann Musik zu hören. BSX hat zumindest den Sachmangel (WIND / A WHALE FOR THE KILLING) durch Zusendung neuer CDs behoben, wobei dieser Mangel nicht einmal nennenswert war.

Dem passionierten BILD-Leser fallen z.B. oftmals Rechtschreibfehler auf. Ist das jemals ein Sachmangel gewesen und es kam deshalb zum Rechtsstreit?

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