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Scoremaniac
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Gast Laserschwert

Zollgebühren gibt's erst ab €150 Euro (Warenwert + Versand). Einfuhrumsatzsteuer könnte aber durchaus anfallen, ja. Dem Zoll mitteilen musst du aber nix... wäre ja noch schöner, wenn ich die auch noch auf jede Auslandsbestellung von mir hinweisen würde. Du bekommst eine Karte per Post, mit der du das Paket beim nächsten Zollamt abholen kannst (manchmal kassiert auch der Postbote einfach die Kohle... ist mir leider noch nicht oft passiert und ich durfte dann ne halbe Stunde zum Zollamt gondeln).

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Zollgebühren gibt's erst ab €150 Euro (Warenwert + Versand). Einfuhrumsatzsteuer könnte aber durchaus anfallen, ja. Dem Zoll mitteilen musst du aber nix... wäre ja noch schöner, wenn ich die auch noch auf jede Auslandsbestellung von mir hinweisen würde. Du bekommst eine Karte per Post, mit der du das Paket beim nächsten Zollamt abholen kannst (manchmal kassiert auch der Postbote einfach die Kohle... ist mir leider noch nicht oft passiert und ich durfte dann ne halbe Stunde zum Zollamt gondeln).

Vermutlich werde ich nie begreifen, mit welcher Selbstverständlichkeit manche deutschen Staatsbürger die deutschen Gesetze mit Füßen treten und es als Selbstverständlichkeit ansehen, den Staat um seine rechtmäßigen Einnahmen zu beschei***.

Mr.Laserschwert !!! Erhälst Du Warenlieferungen aus einem sog. Drittland, so bist Du dazu verpflichtet, dieses dem Zoll mitzuteilen. Entweder mußt Du dann gemäß den aktuellen Steuergesetzen (lapidar gesagt) "Kohle abdrücken" oder eben nicht. Als Händler empfinde ich es als eine bodenlose Frechheit, wie Du Dich hier äußerst, denn WIR (Soundtrack-Club, Chris' Soundtrack Club, ich uvm.) müssen auch die erhaltenen Warenlieferungen ordentlichen verzollen. Und dann kommt jemand wie Du mit so einer - Sorry - dämlichen Aussage und setzt allen Unwissenden noch den Floh ins Ohr, daß es sich hierbei um ein Kavaliersdelikt handelt. Junge, was Du hier zum Besten gegeben hast, erfüllt allenfalls den Tatbestand der VORSÄTZLICHEN (!!!) Steuerhinterziehung. :):D:D

Du wußtest das natürlich nicht .....

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Gast Laserschwert

Jetzt bleib mal auf dem Teppich.

Für sachgemäße Auszeichnung der Ware ist doch meines Wissens nach der Versender verantwortlich. Da steht dann der Wert und die Art der Ware drauf, und das Zollamt guckt dann in seinem Tabellchen nach, was der Spaß kostet, und lässt dann entweder den Postboten die Gebühren kassieren, oder schickt mir (bei Kleinstbeträgen) das Teil kostenfrei weiter (immer schön am "Zollamtlich abgefertigt"-Aufkleber zu erkennen). Ist die Auszeichnung unklar oder die Rechnung nicht ganz deckungsgleich mit der Ware, lassen sie mich mit meinen Rechnungen oder Bestellbestätigungen antanzen, und fertig ist die Laube.

Es geht doch eher darum, dass ich nicht wegen jedem kleinem Scheiß dort hindüsen muss, nur um "joah, kost' nix" zu hören, oder ein paar Euro zu blechen, die ich auch meinem Postmann in die Hand hätte drücken können.

Wäre mir neu, dass ICH mich mit dem Zollamt in Verbindung setzen muss. Der Kram geht doch eh durch deren Hände. Und wie du jetzt darauf kommst, dass ich mich um die fälligen Gebühren drücke, ist mir jetzt allerdings nicht ganz klar.

Kleine Ergänzung: Die Zollanmeldung bei Bestellungen durch Privatleute übernimmt in der Regel der Postdienst/Transporteur der Ware.

Dass du dich als Soundtrack-Händler mit mir als Privatperson vergleichst ist zwar schmeichelhaft, aber in diesem Fall leider völlig unsinnig, denn dass du als jemand, der Waren importiert, um sie hier weiter zu verticken, selbst die Einfuhr anmelden musst, betrifft mich jetzt eher nicht.

Bearbeitet von Thomas Nofz
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Wäre mir neu, dass ICH mich mit dem Zollamt in Verbindung setzen muss.

Du kannst ja mal nach Amerika reisen, dort 50 neue CDs für $750,- kaufen und nach der Landung in Deutschland durch den grünen Kanal gehen. Wenn Dich dann ein Zollbeamter abfängt, kannst Du dem ja sagen, daß Du DICH ja nicht mit dem Zoll in Verbindung setzen mußt. :);)

Fakt ist und bleibt, daß Unwissenheit nicht vor Strafe ist und das Waren aus Drittländern ab einem bestimmten Wert zu verzollen sind. Der einzige Unterschied zwischen mir als Händler und Dir als Privatperson ist, daß ich die Einfuhrumsatzsteuer absetzen kann und Du wahrscheinlich nicht.

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Gast Laserschwert

Hier geht's doch die ganze Zeit um eine Bestellung im Internet... wie kommst du denn jetzt auf das unpassende Beispiel mit dem Flughafen?

Und von was für einer "Unwissenheit" redest du denn jetzt? Ich habe die Situation doch faktisch völlig richtig beschrieben und Scoremaniacs Frage ebenso richtig beantwortet... darum ging's hier doch.

Dass es dich als Verkäufer wurmt, wenn andere Leute im Ausland bestellen, weil es dort billiger ist, kann ich ja nachvollziehen... aber die Globalisierung gibt's ja nun nicht erst seit Kurzem, also solltest du vielleicht nicht immer direkt ein Fass aufmachen, wenn mir als Verbraucher der günstigere Anbieter durchaus attraktiver erscheint (und ich habe irgendwie das Gefühl, dass es dir hierbei nur darum geht).

Und meine Güte... als stiller Mitleser ist mir die ganze Zeit nicht aufgefallen, dass man man hier ab 9000 Postings wohl ein Recht auf völlig unangebrachte Klugscheißerei hat (nicht zu schweigen von Vorwürfen, ich würde den Staat "bescheißen", die Gesetze mit Füßen treten, vorsätzlich Steuern hinterziehen, usw.). Sich wie ein arrogantes Arschloch zu benehmen und andere als Kriminelle darzustellen finde ich mal völlig daneben, und vielleicht könnte sich ja mal ein Moderator zu Wort melden... bin hier gerade etwas überrascht über die Umgangsformen von offensichtlichen Stammusern... vor allem wenn man bedenkt, dass ich lediglich die Frage eines Users (nochmal: völlig richtig) beantwortet habe.

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Das hat nichts mit 9.000 Postings zu tun, mein Lieber.

Ab einem gewissen Betrag BIST DU DAZU VERPFLICHTET, dieses dem Zoll mitzuteilen.

Warum kapierst Du das nicht?

Über die Umgangsform bin ich ebenfalls überrascht, denn ich habe Dich nicht beschimpft, sondern wollte nur aufklären, daß das, was Du scheinbar praktizierst, schlichtweg Steuerbetrug ist. Nicht der Zoll muß sich bei Bedarf bei Dir melden, sondern Du Dich beim Zoll. Wenn Du das anders siehst, ist das Dein Pech. Als "Arschloch" brauchst Du mich aber deshalb nicht bezeichnen.

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... vor allem wenn man bedenkt, dass ich lediglich die Frage eines Users (nochmal: völlig richtig) beantwortet habe.

Zur Erinnerung:

Dem Zoll mitteilen musst du aber nix... wäre ja noch schöner, wenn ich die auch noch auf jede Auslandsbestellung von mir hinweisen würde.

Das ist schlichtweg FALSCH.

Gute Nacht :)

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Bestimmungen im Postverkehr

Auszug:

...

Dies gilt auch für Postsendungen. Damit sind Waren aus Ländern, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören (Drittländer) bei einer Zollstelle zu gestellen, das bedeutet vorzuführen. Genauso sind die Zollvorschriften zu beachten, wenn Waren mit der Post in ein Drittland versandt werden.

...

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Ich muss Bernd da auch zustimmen, was er sagt, ist völlig korrekt.

Wenn du Ware per Internet aus dem Ausland bestellst und der Preis über dem Freibetrag liegt, muss man dafür die Gebühren entrichten, es sei denn, die Gebühr bewegt sich unter der 5-Euro-Marke, dann lohnt sich das für den Zoll nicht und das Päckchen wird durchgewunken. Nun gibt es aber Händler im Ausland, die einfach einen falschen Betrag auf das Päckchen schreiben, um dem Kunden die Gebühren zu ersparen. Manchmal geht das gut und der Zoll lässt das Päckchen durch, da gibt es dann die Leute, die meinen, dass das dann eben die Sache vom Zoll ist, wenn die das durchwinken und man selbst aus dem Schneider ist, dem ist aber faktisch nicht so. Wenn das Päckchen beim Besteller ankommt und vom Zoll durchgewunken wurde, obwohl Gebühren dafür fällig gewesen wären, die über der 5-Euro-Grenze liegen, so ist der Besteller tatsächlich dazu verpflichtet, zum Zoll zu gehen und denen mitzuteilen, dass der angegebene Rechnungsbetrag auf dem Päckchen falsch ist. Tut man das nicht, erfüllt das praktisch den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Wie viele Leute sich tatsächlich beim Zoll melden, ist eine andere Frage, Fakt ist aber, dass deine Aussage, Laserschwert, falsch war, mehr hat Bernd nicht gesagt. Erst kürzlich berichtete ja ein deutscher User aus dem FSM-Forum von der Situation. Er hatte auch CDs aus dem Ausland bestellt, bei SAE, und SAE hatte einen falschen Betrag auf die Packung geschrieben. Daraufhin musste er versichern, dass der angegebene Betrag richtig sei, was er auch tat, aber der Zoll verlangte die Rechnung. Beim Zoll dann fragte der Beamte nochmal nach und wies darauf hin, dass die Recherche ergeben hat, dass der Betrag nicht stimmt und er als Kunde mit großen Schwierigkeiten zu rechnen hat, wenn er weiterhin behauptet, der Betrag sei korrekt. Er musste zugeben, dass der Betrag falsch war, musste die Gebühren entrichten, sowie eine Strafgebühr von 25 Euro. Der Zoll führt nämlich auch eine Tabelle von Händlern, die öfter aufgefallen sind, indem sie falsche Beträge auf die Päckchen schreiben.

Das nur mal zur Verdeutlichung, dass eben nicht der Zoll aufpassen muss, sondern der Kunde und man ganz schnell in Schwierigkeiten kommen kann. Der Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt" ist kein Freifahrtsschein für den Kunden, wenn er weiss, dass er eigentlich Gebühren entrichten müsste und einfach der Meinung ist, dass der Zoll eben Pech gehabt hat, wenn er nicht richtig aufpasst, dem ist eben nicht so, um mehr geht es hier ja nicht. Ob man aber zum Zoll gehen muss und denen mitzuteilen hat, dass man etwas aus einem sogenannten Drittland bestellt hat und man damit, wenn es denn hier eintrifft, natürlich wieder zum Zoll damit kommt, glaube ich jetzt mal nicht, aber wer würde sowas schon machen, zumal es ja sowieso zuerst beim Zoll landet. :)

Bearbeitet von Alexander Grodzinski
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Gast Laserschwert

Okay, es ging mir eher um diesen Abschnitt:

Wenn die Deutsche Post AG die Einfuhrabfertigung vornimmt, verauslagt sie die anfallenden Einfuhrabgaben und stellt Ihnen diese bei Auslieferung der Sendung gegen Aushändigung des Zollbescheides in Rechnung. In Fällen, in denen die Deutsche Post AG nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet.

Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen (Selbstverzollung).

Aber ich gebe zu, das "Arschloch" ging zu weit, und dafür entschuldige ich mich.

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  • 4 Jahre später...

Noch mal kurz hochschieben, da ich schon ewig nichts mehr aus USA bestellt habe und mich auch nicht mehr erinnern kann:

 

1. Warenwert + Versandkosten = Wert auf den die Einfuhrumsatzsteuer errechnet wird?

 

2. Sind das nun 19% oder bei CDs 7%?

 

3. Kommen noch Zoll-Bearbeitungsgebühren dazu?

 

Danke für die Antworten!

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Noch mal kurz hochschieben, da ich schon ewig nichts mehr aus USA bestellt habe und mich auch nicht mehr erinnern kann:

 

1. Warenwert + Versandkosten = Wert auf den die Einfuhrumsatzsteuer errechnet wird?

 

2. Sind das nun 19% oder bei CDs 7%?

 

3. Kommen noch Zoll-Bearbeitungsgebühren dazu?

 

Danke für die Antworten!

1. Ja.

2. 19%

3. Nein, Zoll wird erst ab einem Wert von 150 Euro fällig.

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3. Nein, Zoll wird erst ab einem Wert von 150 Euro fällig.

 

Dies ist nicht ganz korrekt:

 

 

Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent ist aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.

Beispiel

Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro

 Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro

 Warenwert: 110,00 Euro

 Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent): 20,90 Euro

nach oben

Warenwert größer als 150 Euro

Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet.

 

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc17380bodyText2

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Doch, denn auch in deinem Zitat steht deutlich "Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent ist aber zu erheben". Sprich, Zoll fällt keiner an, aber die Einfuhrumsatzsteuer.

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Danke für die Antworten. Zu Punkt 3 noch: Gehen wir davon aus, der Warenwert ist 155,-€ plus 23,-€ Versand. Welche Zoll-Abgabe kommt dann noch dazu?

CDs, DVDs    3,5 %    19 %

 

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/beispiele_zollsaetze.html?nn=17384

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Danke für die Antworten. Zu Punkt 3 noch: Gehen wir davon aus, der Warenwert ist 155,-€ plus 23,-€ Versand. Welche Zoll-Abgabe kommt dann noch dazu?

Es gibt im Internet diverse Zoll-Rechner, zum Beispiel hier. Mit deinen Angaben läge der Gesamtbetrag bei 219,23 Euro.

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  • 4 Jahre später...

Ich hau das mal hier rein...

Zitat

Ab dem 01. Januar 2021 ändert sich dies aufgrund gesetzlicher Regelungen und der Zoll wird bereits ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer erheben. Die EU-Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll.
Quelle: https://stadt-bremerhaven.de/abschaffung-der-22-euro-steuerfreigrenze-fuer-pakete-aus-dem-nicht-eu-ausland/?fbclid=IwAR143VPPNGuFI5fFl4z0ktk8XM3a3TJ6G0CdQx9pyg-am9DRi_W2mZS7yLg

 

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